Hallo,
brauche Eure Hilfe, da ich nicht weiß, ob meine Überlegungen in die richtige Richtung gehen:
Aufgabe:
Händler für Unterhaltungselektronik baut ein eues Autoradio in Lieferwagen ein. Einem Fremden hätte er dafür 120Euro berechnet.
Bitte erläutern sie, ob dieser Umsatz im Inland steuerbar ist.
meine Antwort:
steuerbare Umsätze sind sonstige Leistungen und Lieferungen, welche gegen Entgelt ausgeführt werden, ebenso die Entnahme von Gegenständen für private Zwecke und für unentgeltliche Zuwendungen.
Laut Sachverhalt erfolgte kein Umsatz (kein Entgeld), kein Leistungstausch (keine zwei Personen) - somit ist die Leistung nicht steuerbar und damit umsatzsteuerlich auch nicht relevant