Hallo zusammen,
ich hänge an folgendem Fall:
"Herr Vogt ist vertretungsberechtigter Gesellschafter der OHG Vogt & Co. Ihm ist es jedoch laut Gesellschaftsvertrag untersagt, der Firma gehörende LKWs zu veräußern. Dennoch verkauft er einen LKW an Herrn Bauer für 22000 Euro. Man hätte ohne Weiteres 30000 Euro dafür bekommen können.
Wie ist die Rechtslage?"
Zunächst einmal ist der Kaufvertrag mit Bauer wirksam (Außenverhältnis). Im Innenverhältnis jedoch hat Vogt eine Pflichtverletzung begangen und müsste der OHG den Schaden ersetzen. Mein Problem ist nun, ob und inwieweit hier ein Schaden entstanden ist.
Der LKW fehlt zwar jetzt im Fuhrpark und damit im Betriebsvermögen, aber Bauer hat dafür 22000 Euro bezahlt.
Wenn der LKW 30000 Euro eingebracht hätte, so müsste meines Erachtens ein Wertgutachten vom Verkaufstag dies belegen, um Vogt mit den fehlenden 8000 Euro in Haftung zu nehmen. Es kann ja nur immer der tatsächliche und belegbare Schaden verlangt werden.
Folglich dürfte die OHG Probleme haben, die Differenz von Vogt zu verlangen, oder sehe ich das falsch?
Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Danke schonmal!