Hallo Zusammen,
ich komme bei einer aufgabe nicht weiter.
es geht darum das eine Bestellung erteilt wurde "frei Haus" ist daraus ein Kaufvertrag entstanden.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen
Hallo Zusammen,
ich komme bei einer aufgabe nicht weiter.
es geht darum das eine Bestellung erteilt wurde "frei Haus" ist daraus ein Kaufvertrag entstanden.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen
Hi,
meines Erachtens
Nein: wenn Deine Betonung auf "frei Haus" liegt.
Ja: wenn Deine Betonung auf "Bestellung" liegt.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie ein Kaufvertrag zustande kommt:
1) Der Verkäufer unterbreitet ein Angebot, das der Käufer annimmt, indem er zu den Bedingungen des Angebots bestellt.
2) Der Käufer bestellt eine Ware, ohne ein Angebot vorliegen zu haben; der Verkäufer muss diese Bestellung entweder ausliefern oder bestätigen (Auftragsbestätigung).
Durch einen Kaufvertragsabschluss entstehen beiden Vertragsparteien Rechte und Pflichten, die im BGB als Verpflichtungsgeschäft bezeichnet werden.
Dem muss dann das Erfüllungsgeschäft folgen, um die vertragliche Vereinbarung abschließend zu erfüllen.
Im Prinzip bedeutet das, der Kaufvertrag ist bei der Bestellung entstanden.
"Frei Haus" kann Bestandteil des Kaufvertrages sein.
Es ist eine Vereinbarung zwischen Lieferant und Empfänger, welche besagt, dass der Lieferer die gesamten Transportkosten bis zum Empfänger der Ware trägt.
Auch die Kosten des Abladens sind also vom Lieferanten zu tragen.
Gruß
hape