Hallo zusammen,
ich bearbeite gerade die Einsendeaufgaben zu REK09A und benötige dringend Hilfe bei Aufgabe 4:
Der minderjährige S hat von seinem Vater das väterliche Unternehmen geerbt. Da seine Mutter und er keine geschäftlichen Interessen haben, verkaufen sie das Unternehmen an G. Der Verkauf an G und die Erbschaft werden nicht in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht. G veräußert seinerseits das Unternehmen weiter an einen Dritten. Wie haften S und G für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmen (trotz des Verkaufs?)
Ich wäre eher der Meinung das S aufgrund seiner minderjährigkeit nicht haftet oder? Ich denke wenn dann hätte die Mutter die Haftung übernehmen müssen oder?
Ich denke eher das G haftet da er nicht die Eintragung ins HGB gem. §15 HGB vorgenommen hat.
Bitte helft mir, ich verzweifel noch daran.
Danke.
LG
sany