STW09 unentgeltliche Nutzung Grundstück

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich hänge gerade an der ESA zu STW09. Gewerbegewinn und Hinzurechnungen habe ich soweit durchgearbeitet, aber bei den Kürzungen hänge ich am Grundstück das der Ehefrau eines Gesellschafters gehört und unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Eine Kürzung ist möglich wenn ein Grundstück im Betriebsvermögen gehalten wird. Allerdings hält hier die Frau (kein Gesellschafter) das Grundstück, somit ist es nicht Sonderbetriebsvermögen, oder? Mir fällt jetzt auf einmal alles mögliche ein (verdeckte Gewinneinlage?) und jetzt kenn ich mich gar nicht mehr aus. Was meint Ihr? Gibt es hier eine Regelung zu nahestehenden Personen? Die STW Themen liegen mir so gar nicht, da habe ich vor der Prüfung noch schwer Nachholbedarf...

    Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Tipps!
    Schlossie

    :S

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  • Hallo Schlossie,

    im Heft steht leider nur die Kurzfassung:

    Voraussetzung für die Kürzung ist gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 GewStDV, dass das Grundstück ertragsteuerrechtlich, also nach den Vorschriften des EStG oder des KStG, zum Betriebsvermögen gehört. Diese sind in § 8 EStDV und R 4.2 EStR dargestellt, A 59 Abs. 1 S. 2 und 3 GewStR.Eine Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG erfolgt nur dann, wenn das Grundstück bereits zu Beginn des Kalenderjahres zum Betriebsvermögen gehört hat, § 20 Abs. 1 S. 2 GewStDV und A 59 Abs. 3 GewStR. Dies ist auch bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr maßgeblich, da das Gesetz hier auf den Erhebungszeitraum abstellt. Dieser ist gemäß § 14 S. 2 GewStG das Kalenderjahr.
    Heißt, da das Grundstück nicht zum BV gehört, erfolgt auch keine Kürzung.

    LG Harald

  • Vielen Dank! Nochmal kurze Nachfrage - es ist kein Betriebsvermögen weil es der Ehefrau gehört (nicht am Unternehmen beteiligt), richtig? Wenn es dem Gesellschafter selbst gehören würde, dann wäre es Sonderbetriebsvermögen und eine Kürzung könnte dann erfolgen. Hab ich das richtig verstanden?

  • Das Grundstück muss zum BV gehören. Ob es gemietet, gekauft oder auf Rentenbasis erworben wird, ist egal. So gesehen hast du Recht, wenn der Gesellschafter es der GmbH vermietet o.ä., obwohl es meines Wissens nach bei der Berechnung der Gewerbesteuer kein Sonderbetriebsvermögen gibt. Das spielt nur eine Rolle bei Veräußerung des Sonderbetriebsvermögen.

    LG Harald

  • Sorry dass ich mich noch nicht gemeldet habe, aber jedesmal wenn ich es versuche ist das Forum nicht verfügbar. Also was wir oben diskutiert hatten war richtig, das Grundstück geht nicht in die Berechnung mit ein. SBV scheint es aber bei der Gewerbesteuer doch zu geben (nur um zu sehen was BV ist und was nicht), mein Lehrer hat es in seinen Anmerkungen auch erwähnt und die folgende Seite auch:

    Lexikon Steuer: Gewerbeertrag - Mitunternehmerschaften

    Wollte es nur kurz erwähnen, falls es hilfreich ist.

    LG & ein gutes neues Jahr!

    Schlossie