Mehrwertsteuer - inwiefern grundsätzlich kalkulationsneutral ?

  • Hallo Leute,

    kann mir Jemand sagen, inwiefern die Mehrwertsteuer grundsätzlich kalkulationsneutral ist ?

    Bin dankbar für jede Info...

    Gruß Tati


    Wenn Du immer tust, was Du schon immer getan hast,
    wirst Du immer bekommen, was Du schon immer bekommen hast.


    Henry Ford

  • Was meinst du mit kalkulationsneutral bzgl. der USt? Dass sie in der Kostenrechnung so gut wie nie berücksichtigt wird? Oder in welche Richtung geht diese Frage?

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


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  • zweiteres; bin auf folgenden Gedanken dazu gekommen:

    kalkulationsneutral weil; die Mehrwertsteuer nur ein durchlaufender Posten ist. Die Unternehmen vereinnahmen die Umsatzsteuer vom Verbraucher und müssen diese dann an das Finanzamt abführen. Oder im Einkauf können die Unternehmen die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen und können diese mit der Umsatzsteuerschuld verrechnen.

    Somit stellt die Umsatzsteuer weder Erlös und noch Kosten für die Unternehmen dar und hat dann auch in der Kalkulation nichts zu suchen.

    Richtig ?

    Gruß Tati


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    wirst Du immer bekommen, was Du schon immer bekommen hast.


    Henry Ford

  • Die USt ist schon einmal nicht vollkommen kostenneutral wie du es beschreibst. Du kannst zwar mittels des Vorsteuerabzugs einen Teil der USt neutralisieren, allerdings musst du dennoch den Mehrwert, deswegen auch umgangssprachlich "Mehrwertssteuer", also zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis versteuern. Daher kann die USt schon einmal nicht kalkulationsneutral sein.

    Best Regards,
    Christian

    Zitat von John Maynard Keynes:

    "Solange die Nationalökonomen leben, nimmt niemand von ihnen Notiz, und wenn sie tot sind, richten sie großen Schaden an." :D

  • kalkulationsneutral
    wie du schreibst würde bedeuten, dass die MWST bzw. USt je nachdem wie du es jetzt nennen willst, keinerlei Einfluss auf die Kalkulation haben würde.

    Der erste Punkt dazu, das erheben der USt und deren Abführung verursacht Verwaltungskosten, von daher schlägt diese über den Verwaltungsgemeinkostenzuschlag generell mit in die Kalkulation.

    Der zweite Punkt ist, wenn du für den Endverbraucher kalkulierst (als Händler), also z.B. den Preis für eine Dose Suppengemüse, dann spielt der Betrag der Umsatzsteuer eine gewaltige Rolle, da es darum geht, psychologisch "schöne" Preise zu gestallten! Sprich, die allseits bekannten x,99 Preise. Diese Preise sind Brutto Preise und die USt spielt hier natürlich dann eine gewaltige Rolle bei der Preisfindung da du Target-Costig auf den Bruttopreis anwenden musst.
    Aus gegebenem Anlass dazu die Erhöhung der Mehrwertsteuer würde zu einem geringen Teil aus den Unternehmensgewinnen, vorallem des Handels, getragen werden. Da neue psychologische Preise gefunden werden müssen und die Verbraucher nach der Teuro-Debatte natürlich hier besonders kritisch schauen würden.

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  • Das ist völliger Schrott, ich muß die Umsatzsteuer zwar abführen, da von der Unternehmung ja ein Mehrwert erschaffen wurde. Aber sowohl die Vorsteuer als auch die Umsatzsteuer berühren die G+V nicht ==> sind somit erfolgsneutral und stellen für das Unternehmen somit keine Kosten dar.

    Gruß Dörte

    :hae:

  • Hallo Dörte,

    somit meinst Du also, dass ich mit meinem Gedanken, dass die Mehrwertsteuer nur ein durchlaufender Posten ist, nicht so falsch lag :fragezeichen:

    Die Ausführungen von Strolch und Oeconomicus haben mich in der Hinsicht doch etwas verwirrt und nachhaltig ins grübeln gebracht...

    Lieben Gruß

    Tati ;)


    Wenn Du immer tust, was Du schon immer getan hast,
    wirst Du immer bekommen, was Du schon immer bekommen hast.


    Henry Ford

  • Zitat

    Original von Doerte
    Das ist völliger Schrott, ich muß die Umsatzsteuer zwar abführen, da von der Unternehmung ja ein Mehrwert erschaffen wurde. Aber sowohl die Vorsteuer als auch die Umsatzsteuer berühren die G+V nicht ==> sind somit erfolgsneutral und stellen für das Unternehmen somit keine Kosten dar.

    Gruß Dörte

    Soweit würde ich nicht gehen! Sie ist erfolgneutral, aber hier geht es um Kalkulationsneutralität, was der Begriff genau bedeutet und wie er hier zu verstehen ist, ist leider nicht ganz ersichtlich, wenn man es sich aber selbst herleitet kommt man immerhin zu dem Schluss, dass sie def. Einfluss auf die Kostenrechnung hat, denn in der Praxis werden die Steuern in der Kostenrechnung sehr wohl berücksichtigt. Es kommt auf die Begriffsdefinitionen an und ich kann mich Strolch nur anschliessen, da erfolgsneutralität hier nicht viel zu suchen hat, im heutigen Controlling wird doch so oder so schon fast nur noch das gemacht, was man persönlich für richtig hält und hält sich nicht mehr an lehrbuchartigen Definitionen der 80er Jahre fest ;)

    Gruß
    Markus

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  • Zitat

    Original von Tatankaya
    Hallo Dörte,

    somit meinst Du also, dass ich mit meinem Gedanken, dass die Mehrwertsteuer nur ein durchlaufender Posten ist, nicht so falsch lag :fragezeichen:

    Die Ausführungen von Strolch und Oeconomicus haben mich in der Hinsicht doch etwas verwirrt und nachhaltig ins grübeln gebracht...

    Lieben Gruß

    Tati ;)

    s.oben und:

    Sie ist durchlaufender Posten, sie ist weder Erlös noch Kosten per Definition, aber zu glauben sie würde in der internen Berechnung nichts zu suchen haben ist blauäugig! Man könnte sie auch als interen Pfeiler bei innerbetrieblichen Leistungsverrechnungen etc. anwenden, für diese kommen die Beträge auch aus der Kostenrechnung und werden vor Konsolidierung dann ins externe Rewe umgesetzt. Eine absolut Antwort auf diese Frage kannst du vergessen!

    Gruß
    Markus

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  • Moinsen,

    .....

    auch nicht direkt erfolgswirksam ist, ergibt sich durch die zeitverzögerte Verbuchung ein durchaus auch meßbarer Valutenerfolg.

    LG Wastel

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca

  • Hallo,
    ja ich lese das überall: keinen Einfluss auf den Gewinn.

    Seit 2006 muss ich bilanzieren, vorher brauchte ich nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) machen.
    Spaßeshalbet habe ich auch eine für 2006 gemacht: vereinnahmte USt 7891,99 €, an das Finanzamt gezahlte USt: 11362,73 + gezahlte Vorsteuer 449,98 €
    Die Differenz zwischen vereinnahmter und gezahlter USt+Vorsteuer beläuft sich auf 3920,72 €. Die hätte ich bei der EÜR von meinem Gewinn abziehen können.
    Bei der GuV aber nicht. Wie kommt das? Warum habe ich lt. GuV einen größeren Gewinn??

    Gruß,

    Markus

  • Hallo,

    ich glaube ich habe die Antwort nun selbst gefunden.
    2005 musste ich den Gewinn noch nach EÜR ermitteln. Dabei wird die vereinnahmte Umsatzsteuer als Einnahme gebucht. 2007 wäre sie dann irgendwann als Ausgabe wieder abgezogen worden, was nun aber wegen der anderen Gewinnermittlung nicht mehr geht. Ich bleibe also sozusagen auf dieser Einnahme sitzen. Angeblich handelt es sich dabei um einen "Umstellungsgewinn", der irgendwie korrigiert werden muss. Evtl. in der GuV außerhalb der Bilanz? Keine Ahnung...

    Gruß,
    Markus

  • Die Umsatzsteuer ist für Unternehmen, die nicht nach §4 Nr. 8-28 UStG steuerbefreit sind, ein „durchlaufender Posten“, denn sie stellt für die Unternehmen keinen Kostenbestandteil mehr dar und somit ist sie kalkulationsneutral, denn der Gewinn wird (nicht beeinflusst. Für Unternehmen, die nach §4 Nr. 8-28 UStG (Steuerbefreiung ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug) steuerbefreit sind, ist die Umsatzsteuer nicht kalkulationsneutral, da alle Kostenarten mit Vorsteuer behaftet sind, die vom Finanzamt nicht erstattet werden.

  • In die Kostenartenrechnung gehen nur die Nettobeträge ein. Die Vorsteuer wird auf einem Forderungskonto in der Kontenklasse 1 gesondert erfasst und am Monatsende mit der zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnet. Die für die verkauften Erzeugnisse zu zahlende Umsatzsteuer wird entsprechend auf einem besonderen Verbindlichkeitenkonto festgehalten. Zur Ermittlung der Zahllast wird das Konto Vorsteuer über das Konto Umsatzsteuer abgeschlossen. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist somit völlig kalkulationsneutral.