Für die Überführung wird nur deshalb ein Bruttobetrag genannt, damit der Prüfling was zu rechnen hat. Der Betrag, der in die Anschaffungskosten einfließt, ist natürlich der Nettobetrag, hier: 3.520,00 €.
Gruß Dörte
Für die Überführung wird nur deshalb ein Bruttobetrag genannt, damit der Prüfling was zu rechnen hat. Der Betrag, der in die Anschaffungskosten einfließt, ist natürlich der Nettobetrag, hier: 3.520,00 €.
Gruß Dörte
Bei Anschaffung spricht man von AK, das Prinzip für HK ist dasselbe, man muss aber unterscheiden: Herstellkosten (kalkulatorische Beträge werden berücksichtigt) und Herstellungskosten (HK nach EStR & HGB , unter Herausrechnung kalkulatorischer Anteile). HK gibt es natürlich nur bei eigener Produktion. Die AK sind als tatsächliche Aufwendungen bei Erwerb eines Wirtschaftsgutes definiert. Zusammenfassend:
a. Kauf eines VG -> AK
b. Produktion eines VG
ba.Herstellungskosten nach EStR & HGB
bb.Herstellkosten inkl. kalulatorischer Kosten
Zur Aufgabe: Jo, eigentlich netto, aber in die Formulierung in der Aufgabe kann man schon hineininterpretieren, dass der Betrag netto ist
In deinem Fall würde ich auch von AK sprechen und nicht von HK, denn die Vorrichtung kann man einfach aktivieren und der Gesamtbetrag entspricht deinen AK. Es wäre nur interessant wenn z.B. kalk. Beträge enthalten wären, aber das sind sie nicht.
Wie schon einmal erwähnt, in dem derzeitigen Wissensstadium nicht zu viel hineininterpretieren und in vielen Büchern und Aufgaben sind die Begrifflichkeiten so oder so unzureichend beschrieben. Im Grunde genommen sollst du nur die AK ermitteln und mehr nicht.
Gruß
Markus
Edit: Entweder wie Doerte es beschrieben hat oder wie oben erwähnt mMn kann man auch aus der Textangabe erkennen dass evtl. ein Nettobetrag gemeint ist, da ja nur steht "..vom Gesamtrechnungsbetrag" und hier keine Angabe über nett,brutto gemacht wurde, und ich meine einmal es gibt eben auch einen Gesamtrechnungsbetrag,netto, aber das ist immer Ansichtssache und sollte vom Aufgabensteller vermieden werden.