Dieser § gehört meiner Meinung nach zum nachgiebigem Recht. Nachgiebiges Recht besteht immer dann, wenn in Verträgen manche Dinge anderst geregelt sind als sie im Gesetz drin stehen. In dem § steht: "... noch aus einem sonstigen Inhalt des SV..."
Zwingendes Recht sind Gesetze, die nicht in einem Vertrag verändert werden dürfen. Oft kannst du den Unterschied aus dem Wortlaut erfassen. Nachgiebiges Recht sind auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.