Hallo!
Seit einiger Zeit mache ich einen Fernstudiengang im Bereich Recht. Bei der vierten Einsendeaufgabe hab ich nun aber ein rießiges Problem:
Nachdem ich meine Lösung eingesendet hatte, bekam ich in der Korrektur für die erste Aufgabe ziemlichen Punktabzug, weil ich im Sachverhalt einen Handelskauf gesehen habe:
Spediteur Speer hat bei der Firma Möller aufgrund eines Katalogs einen Schreibtisch für seine neue Wohnung bestellt, inzwischen erhalten und bereits bezahlt. Als er 3 Wochen später einzieht, stellt er fest, dass die beiden unteren Schubladen an der rechten Seite des Schreibtisches völlig verklemmt und unbeweglich sind. Speer schreibt sofort an Möller, bittet um Lieferung eines einwandfreien Schreibtisches und setzt Möller eine Frist zur Nacherfüllung.Möller lehnt das ab. Nach Ablauf der gesetzten Nachfrist tritt Speer daher vom Vertrag zurück.Auch darauf geht Möller nicht ein.Erst nach längerem Hin und Her gibt Möller plötzlich die Mängel zu und erklärt sich zur Nacherfüllung bereit.Spediteur Speer ist die Angelegenheit jedoch inzwischen"zu dumm geworden"Er hat sich bereits anderswo einen einwandfreien Schreibtisch gekauft.Er fordert daher jetzt Rüchzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der gekauften Sache.Da die Firma Möller darauf nicht eingeht,überlegt Speer, ob sich gerechtliche Schritte gegen Möller emfpehlen oder ob er damit doch nicht durchkommen und nur zusätzliche Kosten haben würde.
a) was meinen Sie dazu?
b)Würden Sie den Fall anders beurteilen, wenn es in den im Katalog abgedruckten Geschäftsbedingungen der Firma Möller hieße: "Beanstandungen binnen vierzehn Tagen"?
Ich hatte mich dann mit der Fernlehrerin in Verbindung gesetzt, weil ich mit dem Punktabzug nicht einverstanden war. Hauptpunkt ist für mich, dass die Motivation für den Kauf gerade keinen Verbrauchsgüterkauf ausmacht.
Die Fernlehrerin meinte dann, sie würde mir die Hälfte der abgezogenen Punkte zurückgeben, weil ich den Handelskauf richtig beschrieben hätte.
Ich wollte dann beim Studienservice eine Zweitkorrektur beantragen, weil ich nach wie vor der Meinung bin, dass man in dem Fall keinen Verbrauchsgüterkauf sehen kann. Aus der Studienleitung hieß es dann, dass die Bepunktung im Ermessen der Fernlehrerin liege und im Übrigen meine Argumentation falsch sei. Wo genau die Fehler liegen, wollte man mir nicht mitteilen. Eine Zweitkorrektur wurde mir allerdings verweigert.
Hat jemand Erfahrung, wie ich an eine fachliche Zweitmeinung zu diesem Fall komme?
Wenn jemand von euch über meine Lösung drüber schauen würde, würde ich mich auch sehr freuen. Ich wüsste gern, wo meine Fehler liegen, wenn welche existieren. Dafür wären doch die Einsendeaufgaben und die Korrekturen dazu gedacht...
Danke schonmal und viele Grüße!