ZitatAlles anzeigenOriginal von steph4
Hallo,hätte noch ein paar Fragen und zwar:
1. Muss man die Eröffnungsbuchung (2000/8000) auch am Geschäftsjahresanfang bei Fertigen Erzeugnissen und Unfertigen Erzeugnissen machen ??
Ja, oder ist am Geschäftsjahresanfang dein Lager leer???
2. Wenn man etwas "inbetrieb" nimmt, muss das dann aktiviert werden oder gilt das als eine Art Probedurchlauf. Ich glaube, es muss aktiviert werden oder ???
ja
3. Wenn uns ein Lieferer "Pflegemittel" liefert (Handelswaren), auf welchem Konto bucht ihr das dann, ich hab kein vernünftiges gefunden ???
2280 Handelswaren
4. Wenn die Frage heißt, was ergeben sich für Auswirkungen auf z.B. den Gewinn...wenn ich das Betriebsgebäude SELBST baue ?? Ich meine auf den Gewinn gar nicht, da erfolgsneutral, aber das Sachanlagevermögen wird ja erhöht (erhöht sich aber bei kauf auch) hmmm weiß jemand was ??
Du buchst 0530 (Betriebsgebäude) an 5300 (aktivierte Eigenleistungen)
5. Gehören zu den "Finanzierungskosten" auch Kosten wie z.B. die Kosten für die Firma, die die ganze Finanzierung erledigt hat ??
ja
VIELEN VIELEN DANK !!!
Keine Ursache!
gruss und schönen Abend !
Danke, dir auch. Viel Spaß noch beim Buchen
steph
Theorie-RW-Fragen !!!
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Johnny -
26. Mai 2005 um 20:01 -
Erledigt
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1. Klar und beantwortet.
2. Inebtriebnahme ist nicht ein Probelauf, so viel ist klar, Inebtriebnahme ist aktivierungspflichtig, Probeläufe dürfen nicht aktiviert werden.
3. Ähm, 6040 war das doch oder? Weiss es nicht mehr auswendig.
4. AE sind Erträge und steigern den Gewinn.
5. Ja, dürfen aber nicht aktiviert werden.
Gruß
Markus -
Zitat
Original von steph4
Was verstehst du unter "AE" bei Nr. 4AE = aktivierte Eigenleistungen :asien:
Gruß
Markus -
Du erhöhst den Bestand deines Anlagenkontos, schaffst quasi durch eine eigene Leistung einen Mehrwert, die AE's fallen immer unter Erträge, dort sind sie doch auch in der GuV zu finden, und Erträge erhöhen den Gewinn nach GuV, doch eigentlich logisch oder? Ist ja auch kein Zwitterkonto wie die Bestandsveränderungen o.Ä. Es ist eine Art der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, denn umsonst machen es die Mitarbeiter im engeren Sinne nicht. Und eine Neutralisierung zwischen Bestandskonto und Erfolgskonto ist mMn nicht möglich.
Gruß
Markus -
Edit: Nicht ganz so richtig gedacht
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Jipp sehe ich genauso, habe nur um ein paar Ecken zu viel weitergedacht, man sollte sich eben nicht immer alles so kompliziert machen Und das mit den unterschiedlichen Bewertungen passt hier auch nicht wirklich, im Prinzip ist das schon alles richtig mit der Neutralisierung.
Gruß
Markus