Hallo Zusammen,
nun sitze ich an der o.g. ESA und habe eine Frage zu 1b:
Bracher (B) hat sich beim Mietwagenverleiher Vries (V) aus Mainz einen Pkw gemietet. V vermietet in der Regel tageweise Pkws. B verursacht mit dem gemieteten Pkw schuldhaft einen Unfall. Da V auch eine Reparaturwerkstatt in Mainz hat, lässt B den Schaden dort für 5.000,00 € beheben. Sämtliche Hauptstoffe werden hierbei von B gestellt. Der Materialaufwand ist doppelt so hoch wie der in Rechnung gestellte Arbeitsaufwand.
Wie gehe ich das an: trenne ich den sonstigen Aufwand und die unentgeltliche Lieferung als echten und unechten Schadensersatz oder sehe ich dies als einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang?
VG
Tanja