1a.) Ist okay.
1b.) Sind die Zeilen der Aufgabe ein Exzerpt einer größeren Aufgabe? Wirkt jedenfalls für mich so, die Handwerksrechnung darf nicht zu den HK weder nach HGB noch EStR aktiviert werden. Also wie 1a). Das Fundament taucht so oder so nicht in der Bilanz auf, es ist nur aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Also ich kann mir jetzt hier nichts genaueres vorstellen, es kann auch sein, dass bei a etwas anderes gefragt ist, irgendwie ne komische Aufgabenstellung. Bewertung bedeutet in diesem Zusammenhang nur i.S.v. HGB bzw. EStR.
2a) Ist okay, da das HK Prinzip gilt ist der VK irrelevant.
3. Wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist würde ich auch nein sagen.
4. Einfach umdrehen, jo.
5. Aktivierung (alle 3) ja; da vom Staat durchgeführt, wie in den letzten Tagen gelernt, keine USt.
Gruß
Markus
P.S. So langsam sollt' ich dir meine Bankdaten durchgeben