Deine Aussagen sind alle ok, nur der Warenwert wird in der Regel der Wert, der bei Rechnungsstellung auftaucht (netto), der anschließend durch Rabatte, Mängelrügen, Skonto aber noch mal gemindert werden kann.
Gruß Dörte
Deine Aussagen sind alle ok, nur der Warenwert wird in der Regel der Wert, der bei Rechnungsstellung auftaucht (netto), der anschließend durch Rabatte, Mängelrügen, Skonto aber noch mal gemindert werden kann.
Gruß Dörte
Das ist ok so, wenn der Warenwert - Preisnachlässe + Bezugskosten (alles netto) errechnet ist, ergibt sich der Einstandspreis/Bezugspreis
Gruß Dörte
Dieses durcheinander schon wieder
Also:
5001 geht in 5000, 5000 ins GuV
Anlagevermögen:
Anschaffungskosten = Anschaffungswert + Anschaffungsnebenkosten (aktivierungspflichtige Frachtkosten etc.) - Anschaffungspreisminderungen (Skonti usw.)
Umlaufvermögen:
Einstandspreis (netto) = Bezugspreis(netto) = LEP - Rabatt - Skonto + Bezugskosten (Verpackung etc.)
USt oben drauf und du hast deinen Einstands- bzw. Bezugspreis (brutto)
Im Regelfall ist der Warenwert (netto od. brutto) der LEP multipliziert mit deiner Stückzahl.
Von Anschaffungskosten spricht man nur bei AV.
Gruß
Markus
Zitat
ANMERKUNG: Markus, also ich habe Aufgaben, wo es z.B. heißt "Anschaffungskosten der Rohstoffe für 58.000,00 €"
Heijo, immer Definitionssache, das sind echt Marginalitäten bei denen man sich nicht verrückt machen sollte, beim AV ist die Unterscheidung sicher wichtiger, aber wie man jetzt den Wert der Rohstoffe bezeichnet ist eigentlich ziemlich egal, es wird aus der Aufgabe grundsätzlich ersichtlich ob die Beträge inkl. Fracht etc. sind, und nur das ist wichtig.
Gruß
Markus