• Hallo HonischBär,

    die Aufgaben sind sehr kompakt formuliert.
    Deshalb beschränke ich mich nun erstmal auf zwei Fragen-:
    - Wie geht ich zum Jahresabschlss bilanziell mit einem Vorkaufsrecht um?
    Ist dies ein immaterielles Wirtschaftsgut?

    -Als Anschaffungsnebenkosten einer Hebebühne bekommt die Firma eine Rechnung über Arbeiten von Fundamenten zur Hebebühne.
    Leistungszeitraum: 30.09.09 - 6.1.10,
    Die Rechnung wurde am 22.2.10 erstellt.
    Mache ich damit etwas zum 31.12.09 (wertaufhellende Tatsachen) oder wird die Leistung ausschließlich 2010 berücksichtigt?
    Vielen Dank schon einmal und VG
    Tanja

  • Hallo,

    hier mal meine Lösung, war richtig so.
    1.1 Das entgeltlich erworbene Vorkaufsrecht ist immaterielles Gut des Anlagevermögens.(EStR R. 5.5 Abs. 2 Satz 1). Dieses ist zu aktivieren(Pflicht) und in die Bilanz aufzunehmen(§ 266 Abs. 2 A. I 2. HGB). § 463 BGB regelt die rechtlichen Voraussetzungen zum Vorkaufsrecht. Außerdem sind alle nach dem 5.5.2006 angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter im Anlageverzeichnis festzuhalten (§ 52 Abs. 10 EStG). Daher muss das Vorkaufsrecht in das Anlageverzeichnis aufgenommen werden und ist auf 5 Jahre abzuschreiben( Dauer des Vorkaufsrechts).Bilanz 2009 Anschaffungskosten(01.02.2009) immaterielle AV 6.000,00 €Abschreibungen(31.12.2009) auf immaterielles AV (6.000,00 €/5/12*11) 1.100,00 €Wert in der Bilanz am 31.12.2009 4.900,00 € Buchungen 2009 Per immaterielles AV6.000,00 € An Bank6.000,00 € Per Abschreibungen auf immaterielle AV1.100,00 € An immaterielle AV1.100,00 € Bilanz 2010 Abschreibungen(31.12.2010) auf immaterielles AV (6.000,00 €/12*) 1.200,00 €Wert in der Bilanz am 31.12.2009(4.900,00 € – 1.200,00 €) 3.700,00 € Buchungen 2010Per Abschreibungen auf immaterielle AV1.200,00 €An immaterielle AV1.200,00 €

    LG Harald

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich sitze ebenfalls an der Einsendeaufgabe und stehe bei der Aufgabe 2.3. (Praxisfall 2) total auf dem Schlauch, vielleicht kann mir jemand helfen.

    Liebe Grüße