Habt ihr Übungsaufgaben?Dringend..

  • Halli Hallo Forummitglieder,

    habt ihr Übungsaufgaben zu

    - Löhne/-Gehälter
    + VL (Vermögenswirksame Leistung)
    + Vorschüsse Mitarbeiter
    + Verrechnung von Sachwerten

    - Rohstoffe + Bezugskosten + Skonti
    + Anschaffung von Anlagegegenständen

    - Abschreibung (linear + degressiv)

    - GWG (Vollabschreibung)


    z.B.:

    Kauf einer Hängeregistratur am 20.Mai: 370,00€ netto + 45,00€ Versandspesen + 66,40€ Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag wird abzüglich 2% Skonto durch die Bank überwiesen.

    Ermitteln Sie 1. die Anschaffungskosten und 2. bucchen Sie a) die Anschaffung, b)den Rechnungsausgleich, c) zum 31. Dezember die AfA(Wahlrecht).

    Ich weiß das hier eine Umbuchung stattfindet. Aber warum??

    Ich schreibe morgen eine Klausur könnt ihr mir bitte behilflich sein und mir diesbezüglich evtl. ein paar Übungsaufgaben posten?:(

    Vielen Dank im Voraus

    MfG
    Lemoncoke

  • Zitat


    Kauf einer Hängeregistratur am 20.Mai: 370,00€ netto + 45,00€ Versandspesen + 66,40€ Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag wird abzüglich 2% Skonto durch die Bank überwiesen.

    Ermitteln Sie 1. die Anschaffungskosten und 2. bucchen Sie a) die Anschaffung, b)den Rechnungsausgleich, c) zum 31. Dezember die AfA(Wahlrecht).

    Ich weiß das hier eine Umbuchung stattfindet. Aber warum??

    Hier geht es wieder um die steuerliche Gewinnermittlung, grundsätzlich bucht man es zu Beginn als ganz normales Anlagegut, wenn wir die höchstmögliche Abschreibung anwenden wollen, wird das ganze am Jahresende als GWG umgebucht und dieses voll abgeschrieben, wenn nicht, dann schreiben wir nur monatsgenau und linear ab. Es kommt immer darauf an, in welche Richtung man will, daher eben die vielen Wahlrechte :)

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Zitat

    Original von steph4
    Ich meine, dass der kauf auf einem GWG-Konto gebucht werden muss, da es <410 Euro ist...

    gruss
    steph

    Man kann, muss aber nicht, man darf jegliche Anlagegüter erst mal auf das entsprechende Konto buchen, will ich die Steuervorteile nutzen, dann buche ich es zum Jahresende ins GWG und im Jahresabschluss schreibe ich meinen GWG Saldo einfach zu 100% ab. So ist mir das bekannt, wird in der Praxis eigentlich auch so gemacht.

    Gruß
    Markus

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