EBEN IST ES MIR WIE SCHUPPEN VON DEN AUGEN GEFALLEN-----§113 BGB
DANKE!!!!!
Liebe Leute ich brauche Hilfe!!
Sachverhalt:
Ein beschränkt geschäftsfähiger Junge will einen Job an einem entfernten Ort antreten, sich dort eine Wohnung suchen und das Möbilar durch Ratenkäufe finanzieren.
Für den Arbeitsvertrag erhält er die notwendige Zustimmung seiner Eltern, wodurch dieser Vertrag wirksam wird.
Wie sieht es nun aber mit dem Mietvertrag und Kaufverträgen aus?
Hängt der Mietvertrag denn nicht unmittelbar mit der Zustimmung zum Arbeitsvertrag zusammen (Wenn ja, gibt es eine gesetzliche Grundlage?) oder sind die Verträge alle separat zu betrachten?
Komme leider nicht mehr voran.
Vielen Dank für die Hilfe.
Palmus