Was ist AKTIVIERUNGSPFLICHTIG ???

  • 1. Finanzierungskosten, Zinsen etc. können aber müssen nicht aktiviert werden, ob es eine genauere Unterscheidung gibt, weiss ich jetzt auch nicht.

    2. Nicht aktivierungspflichtig, seperate Buchung.

    3. Du meinst sicherlich die Kosten die entstehen wenn du das Auto direkt in der Zulassungstelle anmeldest: Ist steuerpflichtig, du zahlst dort ja deine 16%.

    Gruß
    Markus

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  • Verstehe Aufgabe 1 nicht ganz, wer finanziert denn hier was und warum brutto??? Wenn ich Geld aufnehme, nehmen meine Schulden und mein Bankkonto zu (Aktiv-Passiv-Mehrung) und keine Umsatzsteuer.

    zu 2) laufende Versicherungskosten , daher als Aufwand in die GuVzu buchen, wäre es eine einmalige Transportversicherung vor der Inbetriebnahme, würde sie aktiviert werden.

    zu 3) keine Umsatzsteuer auf Gebühren von Land u. Staat, d.h. bei der Zulassungsstelle wird keine USt fällig, gilt beispielsweise auch für Strafzettel u. andere Gebühren.

    Gruß Dörte

    :hae:

  • Zitat

    Original von Doerte
    Verstehe Aufgabe 1 nicht ganz, wer finanziert denn hier was und warum brutto??? Wenn ich Geld aufnehme, nehmen meine Schulden und mein Bankkonto zu (Aktiv-Passiv-Mehrung) und keine Umsatzsteuer.

    Hier geht es aber um Finanzierungskosten zur Inbetriebnahme o.Ä. leider bin ich mir nicht mehr sicher ob ich man sie aktivieren darf oder nicht, Fremdkapitalzinsen dürfen z.B. aktiviert werden, deshalb würde ich sagen, für Finanzierungskosten besteht ebenfalls ein Wahlrecht. Zum Them wer finanziert was: Die Firma unterstützt uns eben beim Geld auftreiben etc., so wie ne Finanzierungsabteilung der Bank sollte man es sich vorstellen.

    Zitat


    zu 3) keine Umsatzsteuer auf Gebühren von Land u. Staat, d.h. bei der Zulassungsstelle wird keine USt fällig, gilt beispielsweise auch für Strafzettel u. andere Gebühren.

    Danke für die Berichtigung, klingt logisch ;)

    Gruß
    Markus

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  • Zitat

    Original von steph4
    Ich hab jetzt nochmal nachgeschaut in einem alten Buch und dort steht tatsächlich drin,

    ZULASSUNG und ÜBERFÜHRUNG sind USt-Pflichtig !!!!!

    Schön langsam bin ich so ?(

    gruss

    steph

    Okay dann hatte ich anscheinend doch recht, vielleicht wurde es ja auch schon wieder geändert. Weiterer Fakt zum Thema: Die Erstzulassung deines Fahrzeuges ist aktivierungspflichtig, die Frage kommt sicherlich auch noch auf, also nehm ich es einmal vorweg :)

    Gruß
    Markus

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  • Also:

    1. Erstzulassung -> Immer aktivieren.

    2. USt-frei oder nicht, da werde ich auf keinen grünen Zweig mehr kommen, dazu sollen sich die Steuerspezielisten äußern.

    3. Prämie- vs. Beitrag: Soll dir doch lieber jemand aus der Materie erklären ;)

    Gruß
    Markus

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  • Es gibt die Erstzulassung mit und ohne USt, wenn der Eigentümer das Auto selbst anmeldet, zahlt er keine USt. Wenn sein Autohändler die Zulassung erledigt und dem Eigentümer in Rechnung stellt schlägt er die USt drauf.

    Versicherungsprämie und -Beitrag sind das Gleiche.

    Gruß Dörte

    :hae:

  • Habe auch noch einmal etwas nachgeschlagen: Die Finanzierungskosten kannst du nicht aktivieren, du kannst also immer nur Fremdkapitalzinsen aktivieren, falls diese für die Finanzierung während des Herstellungsprozesses anfallen.

    Gruß
    Markus

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  • Was ist denn der große Unterschied zwischen Finanzierungskosten und Fremdkapitalzinsen?????????? Ist es nicht eher so, dass die Zinsen einen Teil der Finanzierungskosten darstellen???? Aktiviert kann sowieso nur werden, wenn die Zinsen z.B. als Disagio fällig werden und mit der Aktivierung über die Laufzeit der Finanzierung verteilt werden müssen. Zinsen für das laufende Jahr müssen auch in die laufende G+V gebucht werden, dh. als Zinsaufwand gebucht werden.
    Dörte

    :hae:

  • Zitat

    Original von Doerte
    Was ist denn der große Unterschied zwischen Finanzierungskosten und Fremdkapitalzinsen?????????? Ist es nicht eher so, dass die Zinsen einen Teil der Finanzierungskosten darstellen???? Aktiviert kann sowieso nur werden, wenn die Zinsen z.B. als Disagio fällig werden und mit der Aktivierung über die Laufzeit der Finanzierung verteilt werden müssen. Zinsen für das laufende Jahr müssen auch in die laufende G+V gebucht werden, dh. als Zinsaufwand gebucht werden.
    Dörte

    Okay, ich habe mich ein wenig ungenau ausgedrückt, mit Finanzierungskosten meinte ich jetzt eben den Fall hier, dass wir eine Gesellschaft beauftragen die uns dann unter die Arme greift und das alles abwickelt, diese und ähnliche Abwicklungen dürfen logischerweise nicht aktiviert werden. Für Fremdkapitalzinsen ist das ja klipp und klar im HGB geregelt:

    § 255 III HGB:

    Zitat


    Zinsen für Fremdkapital gehören nicht zu den Herstellungskosten. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen angesetzt werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen; in diesem Falle gelten sie als Herstellungskosten des Vermögensgegenstands.

    Die EStR sagen das selbige.

    Gruß
    Markus

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