Was ist richtig?
1. Das strenge Niederstwertprinzip der Bewertung sagt:
a) es ist stets der beizulegende WErt am Bilanzstichtag anzusetzen
b) von zwei am STichtag zulässigen WErten muss der niedrigere angesetzt werden
2. Außerplanmäßige Abschreibungen
a) sind für alle Vermögensgegenstände zulässig
b) passen den Buchwert an den beizulegenden WErt an
3. Am Jahresende liegen Fertigprodukte bei einem Vertriebsrepräsentanten auf Lalger. Sie müssen im Rahmen einer Vorratsbewertung berücksichtigt werden. Anschaffungskosten der Rohstoffe: 5000€, Kosten der WEiterverarbeitung: 2500€, Transportkosten zum Vertriebspartner: 750€, sonstige Vertriebskosten: 1000€, Verkaufspreis 12000€. Mit welchem Wert müssen die Güter am Jahresende bewertet werden?
a) 7500
b) 8250
c) 9250
d) 10250
4. Ein Unternehmen kaufte am 15.3.2005 im Rahmen einer Beteiligung 500 AKtien zum Kurs von 120 €/Stück. DIe Bankprovision beträgt 1% für die Beschaffung der Papiere. Am Bilanzstichtag liegt der Kurs bei 95€/Stück, wobei die Aktie regelmäßig starken Kursschwankungen ausgesetzt ist. Die Bewertung erfolgt per Stichtag:
a) im Anlagevermögen zu 60000
b) im Umlaufvermögen zu 60600
c) im Anlagevermögen zu 47500
d) im Anlageverömgen zu 47975