Kann dir leider nicht alle gestellten Fragen beantworten, aber zu 2-5 kann ich dir helfen:
zu2) Was die Firma (wir) den Kunden in Rechnung stellen, wird mit dem gleichen USt-Satz belastet, unabhängig davon was wir für den Transport bezahlen (so weit ich weiß sind Postgebühren zur Zeit ja noch USt-frei)
zu3) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG´s) sind bis 60,00 €/Stk können im Anschaffungsjahr direkt als Aufwand erfasst werden. Bedingung ist jedoch, dass sie einzeln nutzbar, bewertbar u. abnutzbar sind, also keine Teile, die z.B. in einen PC eingebaut werden.
zu4) Aktivierungspflichtige Anschaffungskosten sind alle einmaligen Kosten bis zur Inbewtriebnahme eines Gutes, hier also: Grunderwerbsteuer, Vermessungskosten, Makler, Notar, Grundbucheintragung, Gutachten und Anschluss an städt. Kanal.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen
Gruß Dörte