BIL08A Aufgabe 1

  • Hallo zusammen,

    ich hänge bei folgender Aufgabe ein bißchen. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

    A,
    wohnhaft in Mainz, ist Arbeitnehmerin in einem Kaufhaus in Frankfurt.
    Wegen besonders guter Leistungen erhält sie von ihrem Arbeitgeber eine
    Blumenvase geschenkt. Der Arbeitgeber hat die Vase für 50 € eingekauft
    und wollte sie für 80 € im Kaufhaus verkaufen. In Mainz hätte die Vase
    nur 75 € gekostet. A hat bisher noch keine verbilligte oder geschenkte
    Ware von dem Arbeitgeber erhalten.

    Ist der Erhalt der Vase steuerpflichtig? Begründen Sie bitte Ihre Entscheidung.

    Ich würde ja sagen da Sie die Vase nicht zu einem besonderen Anlass erhalten hat, muss sie nach §8 Abs.3 EStG bewertet werden. Oder liege ich da falsch und die Vase ist doch steuerfrei?

    LG Conny

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