Finanzierung

  • Ich muss ein frei gewähltes Beispiel für eine Finanzierung aus einbehaltenden Gewinnen und für Finanzierung über Sonderposten mit Rücklagenanteil formulieren.

    Leider fällt mir keins ein.

    Grüße

    Syhal

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  • Finanzierung über Sonderposten mit Rücklageanteilen:

    Die Firma möchte gerne im nächsten Jahr/oder im übernächsten Jahr einen neuen LKW in Höhe von ca. 100.000 € anschaffen.
    Nach §7 EStGg (3) EStG kannst du dann 40% von der Gesamsumme als Sonderposten reinschreiben.
    Also mindern im Jahre der Einstellung 40.000€ den Gewinn, und der wird im Jahr der Anschaffung wieder aufgelöst, Also buchst du dann die Rückstellung gegen die Anschaffungskosten.

    Hoffe dir geholfen zu haben

  • Finanzierung aus einbehaltenen Gewinnen:

    Hier einmal drei Beispiele:

    a.) In der Bilanz gibt es verschiedene Varianten, wie einbehaltene Gewinne ausgewiesen werden. Bei Personengesellschaften wird der einbehaltene Teil des Gewinns in der Regel sofort ohne weitere Unterscheidung dem Eigenkapital zugeschlagen. Bei Kapitalgesellschaften wird der Gewinn, soweit er nicht verteilt wird (dann erfolgt ja keine Selbstfinanzierung), den Gewinnrücklagen zugeführt (die anderen Fälle stellen keine Selbstfinanzierung dar). b.) Kleine Gewinnbeträge, die nach Zuweisung runder Beträge an die Ausschüttung sowie an die Gewinnrücklagen übrigbleiben, werden unter dem Gewinnvortrag eingestellt.c.) Daneben gibt es noch die Einbehaltung von Gewinnen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind, die sogenannte stille Selbstfinanzierung. Beispiel für eine stille Reserve (s.a. den anderen Thread von dir): Unterbewertung von Vermögensgegenständen, im Grenzfall Nicht-Aktivierung -> Aktivierung nur von Einzelkosten bei den Erzeugnissen und aktivierten Eigenleistungen, die nicht aktivierten Gemeinkosten werden zu stillen Reserven.

    SoPo mit Rücklagenanteil:

    Sie können unter dem im Gesetz genau definierten Bedingungen gebildet werden, wenn man ein unterbewertetes Wirtschaftsgut veräußert, was zum Ausweis der bislang stillen Reserven führen würde. Diese Reserven darf man aber legal wieder verschwinden lassen, indem man in deren Höhe den Sonderposten mit Rücklagenanteil bildet. Beim Erwerb eines Ersatzwirtschaftsguts (Prinzip: es soll nicht langsamer abgeschrieben werden) innerhalb relativ kurzer Zeit darf man die im Sonderposten aufgehobenen stillen Reserven auf dieses übertragen. So hat man für das Ersatzwirtschaftsgut eine ebenso starke Unterbewertung erreicht. Ein Beispiel hast du ja schon gegeben.

    Gruß
    Markus

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