Innenfinanzierung

  • Hallo,

    ich habe Probleme bei folgender Aufgabe:

    Die xy AG erwirtschaftet einen Gewinn (vor Steuern) von 1 Mio. €. Für das kommende Jahr ist eine Investition von ca. 350.000€ geplant. Unterbreiten Sie dem Vorstand einen Finanzierungsvorschlag (Achtung: Nur Innenfinanzierungsmöglichkeiten), der unter steuerlichen Aspekten für das Unternehmen vorteilhaft ist.

    Bin mir sehr unsicher. Wie wäre es mit Bildung von stillen Reserven oder Teile des Gewinns einzubehalten. Ich kann es aber leider nicht begründen.

    Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe
    Grüße
    Shyla

  • - einbehaltene Gewinne, also keine Ausschüttung an die Aktionäre
    - Rückstellungen für die Finanzierung, Einstellung Sopo nach §7 EStG
    - Rationalisierung und Vermögensumschichtung
    - Abschreibungen (Verkauf von Anlagevermögen, degressive Abschreibung)

    War mal mein Brainstorming dazu. Aber wie du nun genau den Finanzplan aufstellen sollst, weiss ich leider auch nicht.

  • Innenfinanzierungsmöglichkeiten durch Vermögensverflüssigung außerhalb des Umsatzprozesses: Factoring, Forfaitierung, Leasing, Sale & Lease back, usw.

    Die Finanzierung aus einbehaltenen Gewinnen entspricht der Selbstfinanzierung, d.h. Einstellungen in Gewinnrücklagen (nicht in Kapitalrücklagen oder die Erhöhung des gezeichneten Kapitals (bzw. des Eigenkapitals bei Personengesellschaften), da diese durch Außenfinanzierungsvorgägne entstanden sind) sowie Ausschüttungsaufhebungen (Gewinnvorträge). Nicht ersichtliche Posten wie die stille Selbstfinanzierung gibt es auch noch, hierbei handelt es sich um stille Reserven, diese Entstehen durch Überbewertung von Aktiva und Unterbewertung von Passiva, exakteres entnehme irgendeinem Standardlehrbuch.

    In bestimmten Situationen ist es Unternehmen gestattet, eine unversteuerte Rücklage zu bilden, also nicht eine Rücklage aus dem versteuerten Gewinn, sondern eine solche, die den Gewinn kürzt und somit einen Finanzierungseffekt hat (ersatzweise Bildung stiller Reserven, die einen Kapitalabfluss durch Gewinnsteuern und eventuell Gewinnausschüttungen verhindert). Die Bildung ist also eine Aufwandsposition, man verwendet die Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" (Auflösung entsprechend über "sonstige betriebliche Erträge"). Beispiel ist die Rücklage nach EStG § 6b. (Entspricht SoPo mit Rücklagenanteil)

    Auch die Neubildung von Rückstellungen ist eine unbare Aufwandsart wie die Neubildung einer Abschreibung. Der unbare Charakter ist umso ausgeprägter, je länger der Zeitraum ist, nach dem der zurückgestellte Betrag zu einer Auszahlung führt. Besonders langfristige Rückstellungen sind die Pensionsrückstellungen, die zum guten Teil erst nach Jahrzehnten Auszahlungen nach sich ziehen.

    Die Cashflowfinanzierung und die Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten sollte man wohl nicht anführen, da diese das Steuerrecht nicht so eindeutig tangieren.

    Gruß
    Markus

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