Mitwirkungsrecht des BR bei Stellenbeschreibungen

  • Hallo Leute,

    Kann mir einer von euch sagen, welche Mitwirkungsrechte der Betriebsrat bei der Einführung von Stellenbeschreibungen hat?

    Gruß Sandra

  • Hey Gast!
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  • Also, gesetzlich ist da ja einiges verankert:

    :hand: § 87 Abs. 1 S.1 BetrVG sagt:

    :hand: § 90 Abs.1 S.3 i.V.m. § 90 Abs.2 BetrVG

    :hand: § 91 BetrVG

    Zitat


    Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

    :hand: § 106 Abs.3 S.9 BetrVG

    Anhand der Paragraphen lässt sich mMn eigentlich erkennen dass es hier wieder ein typischer Fall des Mitbestimmungsrechts des BR ist, d.h. sicherlich hat er Einfluss, aber die Vorgaben kommen dennoch von der Geschäftsführung, ich denk man sollte es eher als eine Art Vetorecht ansehen. Schwer einzuschätzen ;)

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


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  • Danke Markus,

    soetwas ähnliches hab ich mir auch gedacht. Werd es einfach mal so einschicken und schauen was dabei raus kommt.

    Gruß Sandra