Hallo zusammen,
Ich hänge schon seit einigen Wochen an der Aufgabe 2 im Heft IBS02B
Immer wenn ich eine Lösung hinschreibe fällt mir plötzlich wieder ein ABER ein und ich lösche alles. Ich gehe davon aus, dass ich zu viel darüber nachdenke. Schiebe das Heft wegen der Aufgabe jetzt schon Wochen vor mir her und will aber jetzt mal zum Abschluss kommen.
Kann mir jemand einen Denkanstoß geben?
Die Frage Lautet:
2) Ein Online-Händler sammelt die E-Mail-Adressen der Surfer, die auf seiner Website Informationsmaterialien bestellen, in einer Datenbank. Diese E-Mail-Adressen nutzt er, um diese Surfer später anzumailen.
a) Ist das zulässig und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Ich würde behaupten es ist zulässig da er ein Interesse an der Produkten zeigt als er die Infomateriallien bestellt. Er muss wahrscheinlich zustimmen (über nen Haken oder sowas) und muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass er sich jederzeit aus dem Mailverteiler löschen kann. - Allerdings kenne ich das nur so von Newslettern.
"um diese Surfer später anzumailen" finde ich etwas wackelig formulliert.
b) An welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss er sich halten?
an das Bundesdatenschutzgesetz und das Telemdeiengesetz?
Danke schonmal und Gruß
Ragnan