Keine kostenlose Rechtsberatung

  • Was man in Deutschland so alles nicht darf ...


    KG Berlin: Anwältin darf Frauen nicht kostenlos beraten; Service einer Frauenbeauftragten verstößt gegen Berufsrecht

    Eine Rechtsanwältin darf Frauen keine kostenlose Beratung zu Fragen des Familien- und Eherechts anbieten. Dies hat das Berliner Kammergericht entschieden (Urteil vom 2. Juli 2002, Az. 5 U 96/02).

    Im Januar diesen Jahres erschien in der Berliner Morgenpost ein Hinweis auf das kostenlose Beratungsangebot einer Anwältin. In Zusammenarbeit mit der Frauenbeauftragten eines Berliner Bezirksamtes lud die Anwältin Frauen in eine Gaststätte ein zu einer Erstberatung rund um das Familien- und Eherecht. Einem männlichen Berufskollegen gefiel dies gar nicht. Er verklagte die Anwältin wegen Gebührendumpings und bekam Recht. Nach der Auffassung des Kammergerichts ist es Anwälten verboten, kostenlosen Rechtsrat anzubieten. Ein "Preiskampf der Rechtsanwälte" muss nach Auffassung der Berliner Richter unterbunden werden.


    Quelle: http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/6475.html

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  • ja das ist schon wunderlich!

    da ist das recht in unserem staat so sensationell organisiert und wenn wir selbst nicht in der lage sind uns über unsere verschiedenen rechte zu informieren, fragen wir doch die die sich auskennen oder?? und dann soll man die wegen ein paar fragen auch noch bezahlen!
    ich find das wirklich merkwürdig!

    gut dass ich so einen super rechtsprof hab ;D