Kann mir jemand sagen ob ich hier Richtig liege.
Aufgabe 1b. Nennen Sie bitte die handelsrechtichen und steuerrechtlichen Kriterien, die die Begriffe Vermögensgegenstände oder Wirtschaftsgut erfüllen müssen.
Meine Antwort dazu lautet= Ein Wirtschaftsgut liegt vor, wenn folgende fünf Kriterien kumulativ erfüllt sind:
Zweckeignung: Der Gegenstand muss sowohl der Art nach als auch der Güte nach geeignet sein, unmittelbare oder abgeleitete Zwecke eines Wirtschaftssubjektes zu erfüllen oder als Realbedingung bei der Erfüllung mitzuwirken.
Vorhandensein: Ein Gegenstand ist im Wirkungsbereich eines Wirtschaftssubjektes vorhanden, wenn es in dessen wirtschaftlicher oder rechtlicher Zugriffsmöglichkeit liegt.
Verfügbarkeit:
Ein Wirtschaftsgut liegt nicht vor, wenn die Verfügbarkeit durch rechtliche, faktische, technische oder soziale Gegebenheiten ausgeschlossen oder wesentlich beeinträchtigt ist.
Übertragbarkeit: Ein Gegenstand ist übertragbar, wenn er vom Wirkungsbereich eines Wirtschaftssubjektes in den eines anderen überführt werden kann, er also Objekt des Wirtschaftsverkehrs sein kann.
Relative Knappheit: Ein Gut ist knapp, wenn die verfügbare Gütermenge den Bedarf nicht deckt. Fehlt bei einem marktfähigen Wirtschaftsgut das Kriterium der Knappheit, handelt es sich um ein freies Gut.
Könnt Ihr mir weiterhelfen ob das so Richtig ist
mfg
hammerwerfer1