Hallo zusammen ich bräuchte mal eure Hilfe bei REWE 10 Aufgabe 3
AUFGABE:
Ein Arbeitgeber ist Mitglied des Arbeitgeberverbandes. Am 31.12.2012 tritt er aus dem Verband aus. Der geltende Lohntarifvertrag endet am 31.03.2013. Ein neuer Lohntarifvertrag wird erst am 01.07.2013 geschlossen, rückwirkend zum 01.04.2013. Am 30.04.2013 hatte es der Arbeitgeber geschafft, ( im Gegenzug für eine Beschäftigungsgarantie) mit seinen Arbeitnehmern jeweils Änderungsverträge mit untertariflichen Löhnen ab 01.05.2013 abzuschließen.
Die Arbeitnehmer sind Gewerkschaftsmitglieder.
Sind diese Änderungsvereinbarungen gültig?
Ich würde sagen ja lt § 3 Abs3 TVG...... aber zu welchen Datum von den vielen da blicke ich nicht durch!