ZitatDie Bundesregierung will mit einer Gesetzesnovelle dem Betrug mit 0190-Nummmern einen Riegel vorschieben, berichtet das Nachrichtenmagazin Fokus. So soll in einem neuen Passus des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein "Straf-Schadenersatz" verankert werden. Außerdem sollen in Zukunft auch Verbraucherschutzverbände gegen die Anbieter vor Gericht ziehen dürfen. Das Gesetz soll voraussichtlich ab 2003 in Kraft treten.
"Wir sehen die 0190-Problematik als einen Schwerpunkt dieser Legislaturperiode", hatte bereits Ende Oktober Georg Starke erklärt, der Leiter des Referats für den wirtschaftlichen Schutz der Verbraucher im Ministerium von Renate Künast. Weiter gehende Schutzmaßnahmen als bisher sollten laut Starke in die anstehende Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einfließen.
Mit der Erweiterung des UWG soll es nun auch möglich werden, "Unrechtsgewinne von schwarzen Schafen unter den Diensten abzuschöpfen", erklärte der Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Matthias Berninger von den Grünen. Es sei zentraler Bestandteil der umfassenden Reform des UWG. Bisher konnte sich der Konsument kaum gegen die Abzocke der Dialer-Mafia wehren, da selbst dann, wenn eine Firma eindeutig eines Verstoßes gegen das UWG überführt wurde, der Kunde keine Schadensersatzansprüche einklagen konnte. Dies soll sich mit der Novelle nun ändern. (hag/c't)
Quelle : C't