Einsendeaufgabe REK01 SGD

  • Hallo,

    ich bräuchte Hilfe zur o.g. Einsendeaufgabe bei Aufgabe 1, leider bin ich mir nicht sicher ob meine Antworten richtig sind. Vllt. könnte mir jemand dabei helfen.

    Aufgabenstellung lautet:

    In welchen Geltungsbereich gehören folgende Vorgänge (soweit möglich mit entsprechenden Gesetzen):

    a) Die Bauunternehmen einer Stadt schließen sich zusammen, um gemeinsam den Bau des Krankenhauses durchzuführen.
    b) Die Importeure für Südfrüchte schließen sich zusammen, "um den Bananenmarkt zu regeln".
    c) Ein schwedischer Tourist verursacht in Deutschland einen Verkehrsunfall.

    Meine Antworten sind:

    a)
    Der Zusammenschluss von Bauunternehmen zur gemeinsamen Durchführung
    eines Bauvorhabens fällt unter das nationales Recht; Privatrecht,
    welches die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten Personen regelt,
    hier §705 BGB, HGB und das Gesellschaftsrecht für GbR; ARGE.

    b)
    Der Zusammenschluss der Importeure für Südfrüchte fällt unter das
    nationale Recht; Privatrecht, welches die Rechtsbeziehungen zwischen
    gleichgestellten Personen regelt, hier das Kartellrecht; §32, §33, §34
    GWB oder das Außenwirtschafts- und Zollrecht, welches den
    Wirtschaftsverkehr eines Gebietes mit fremden Staaten regelt.

    c)
    Der vom schwedischen Touristen verursachte Verkehrsunfall in Deutschland
    fällt unter das nationale Recht; öffentliches Recht, welches sich mit
    den rechtlichen Beziehungen des einzelnen Bürgers zu den öffentlichen
    Hoheitsträgern befasst. Da sich der Tourist zu der Zeit in Deutschland
    befindet, gelten für ihn die Gesetze hierzulande, StVG; StVO;
    Schadensersatzrecht; bei Personenschaden oder Sachenschaden unter
    Umständen auch Strafrecht.

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  • Hallo,

    ich bräuchte Hilfe bei der Aufgabe Nr. 5 der ESA zur REK01 von der SGD.

    Aufgabe: Brigitte W (25 J.) hat zwar den Führer schein, ist bisher jedoch nicht Auto gefahren und hatte auch bisher kein Auto. Ihr Freund F will sich beliebt machen und besorgt ihr ein schönes, gut erhaltenes preiswertes Auto, welche sie von ihrem eigenen, ersparten Geld bezahlt und das sie auch nutzen will. F lässt das Auto auf seinen Namen zu, damit sie bei der Versicherung keine 260% für Anfänger, sondern nur 120% (Zweitwagen) bezahlen muss. Brigitte tut dies.

    Also Brigitte übernimmt alle Kosten, nutzt das Auto, das aber eigentlich Eigentum von F ist (Fahrzeugbrief etc)...

    Frage: Was für ein Vertrag kommt zwischen Brigitte und F zustande...

    meine Antwort: eigentlich ein Pacht- oder Dienstvertrag, da Brigitte die Nutzung des Autos gegen Entgelt hat...

    Oder fällt euch noch eine andere Vertragsart ein?

    Vielen Dank für eure Hilfe...