Hallo,
ich bräuchte Hilfe zur o.g. Einsendeaufgabe bei Aufgabe 1, leider bin ich mir nicht sicher ob meine Antworten richtig sind. Vllt. könnte mir jemand dabei helfen.
Aufgabenstellung lautet:
In welchen Geltungsbereich gehören folgende Vorgänge (soweit möglich mit entsprechenden Gesetzen):
a) Die Bauunternehmen einer Stadt schließen sich zusammen, um gemeinsam den Bau des Krankenhauses durchzuführen.
b) Die Importeure für Südfrüchte schließen sich zusammen, "um den Bananenmarkt zu regeln".
c) Ein schwedischer Tourist verursacht in Deutschland einen Verkehrsunfall.
Meine Antworten sind:
a)
Der Zusammenschluss von Bauunternehmen zur gemeinsamen Durchführung
eines Bauvorhabens fällt unter das nationales Recht; Privatrecht,
welches die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten Personen regelt,
hier §705 BGB, HGB und das Gesellschaftsrecht für GbR; ARGE.
b)
Der Zusammenschluss der Importeure für Südfrüchte fällt unter das
nationale Recht; Privatrecht, welches die Rechtsbeziehungen zwischen
gleichgestellten Personen regelt, hier das Kartellrecht; §32, §33, §34
GWB oder das Außenwirtschafts- und Zollrecht, welches den
Wirtschaftsverkehr eines Gebietes mit fremden Staaten regelt.
c)
Der vom schwedischen Touristen verursachte Verkehrsunfall in Deutschland
fällt unter das nationale Recht; öffentliches Recht, welches sich mit
den rechtlichen Beziehungen des einzelnen Bürgers zu den öffentlichen
Hoheitsträgern befasst. Da sich der Tourist zu der Zeit in Deutschland
befindet, gelten für ihn die Gesetze hierzulande, StVG; StVO;
Schadensersatzrecht; bei Personenschaden oder Sachenschaden unter
Umständen auch Strafrecht.