Aufgabe im Fach Steuern

  • Hallo,ich brauche Hilfe bei dieser Aufgabe.... ?(

    Der Steuerpflichtige Kramer hat im Veranlagungszeitraum in seinem Privathaushalt folgende Aufwendungen:
    a) Für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe inkl. Abgaben an die Minijob Zentrale 6000€
    b) Für die Gartenpflege durch eine Fachfirma 1100 € und für die Fensterreinigung durch eine Gebäudereinigungsfirma 600 € (jeweils Lohnanteile + Umsatzsteuer).
    c) In diversen Rechnungen von Handwerksfirmen, die in und an seinem Haus Instandhaltungsarbeiten vorgenommen haben (Klempner, Elektriker) sind Materialanteile + Umsatzsteuer von 4000€ und Lohnanteile+ Umsatzsteuer in Höhe von 2000€ enthalten.

    Welchen Betrag kann Kremer insgesamt auf Antrag von seiner Steuerschuld abziehen lassen?

    Vielen Dank und Liebe Grüße
    Diana

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  • Hallo 2diana4,
    folgendes hatte ich dazu geschrieben ( war auch als richtig bewertet worden):

    a) § 35a Abs.1 EStG= für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, also z.B. für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder eines Gärtners, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des SGB handelt (also offizielle Anmeldung bei der Minijob-Zentrale), wird die Einkommensteuer um 20% der Aufwendungen, höchstens um 510€ pro Jahr gemindert.
    20% von 6.000€ = 1.200€ höchstens jedoch 510€
    20% von 6.000€ = 4.800€
    6.000€ ./. 4.800€ = 1.200€

    b) § 35a Abs. 2 EStG = für andere als im Absatz 1 aufgeführte haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20% der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000€.
    20% von 1.700€ = 340€
    20% von 1.700€ (1.100€ + 600€) = 1.360€
    1.700€ ./. 1.360€ = 340€

    c) § 35a Abs. 3 EStG = für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20% der Aufwendungen, höchstens 1.200€. Mit Handwerksleistungen sind nur die in den Handwerkerrechnungen enthaltenen Lohnanteile + Umsatzsteuer gemeint. Die Aufwendungen für das verwendete Material sind nicht berücksichtigt.
    20% von 12.000€ = 2.400€ höchstens jedoch 1.200€
    20% von 12.000€ = 9.600€
    12.000€ ./. 9.600€ = 2.400€

    510€ + 340€ + 1.200€ = 2.050€ (Diesen Betrag kann Kramer insgesamt von seiner Steuerschuld abziehen lassen).
    Hoffe, das du damit weiterkommst...
    gruß Elfi

  • Hallo Jenny,
    ich hatte damals dazu folgendes geschrieben (war auch richtig gewesen):

    Das Finanzamt wird seinen Antrag ablehnen. Herr Graf wird ja schon seit Jahren von einer Steuerberatungsgesellschaft betreut und die kann ja das von der Finanzverwaltung kostenlos angebotene Steuerprogramm Elstar Formular verwenden. Da die elektronische Steuererklärung vom Steuerpflichtigen nicht unterschrieben wird, muss der Steuerberater sich vor der Übermittlung zunächst einmal beim Finanzamt authentifizieren lassen, um sicherzustellen, dass die elektronische Übermittlung nicht von einem Unbefugten vorgenommen wird.

    Gruß Elfi