Hallo,ich brauche Hilfe bei dieser Aufgabe....
Der Steuerpflichtige Kramer hat im Veranlagungszeitraum in seinem Privathaushalt folgende Aufwendungen:
a) Für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe inkl. Abgaben an die Minijob Zentrale 6000€
b) Für die Gartenpflege durch eine Fachfirma 1100 € und für die Fensterreinigung durch eine Gebäudereinigungsfirma 600 € (jeweils Lohnanteile + Umsatzsteuer).
c) In diversen Rechnungen von Handwerksfirmen, die in und an seinem Haus Instandhaltungsarbeiten vorgenommen haben (Klempner, Elektriker) sind Materialanteile + Umsatzsteuer von 4000€ und Lohnanteile+ Umsatzsteuer in Höhe von 2000€ enthalten.
Welchen Betrag kann Kremer insgesamt auf Antrag von seiner Steuerschuld abziehen lassen?
Vielen Dank und Liebe Grüße
Diana