Hallo,
ich wollte mal so fragen, wie die Rechtslage in diesem Falle ist!:
Wir haben ein Gartenhaus auf unserem Grundstück stehen, allerdings keine 3 m abstand vom Nachbar (Grenzstein) sondern nur ca. 5 cm :D. Naja vom gesetzt her muss man mindestens 3 m
vom Grenzstein weg sein, ansonsten muss bzw. kann der Nachbar verlangen, dass man das Haus wegsetzten muss. Nunja, wir haben momentan richtigen stress mit unserem Nachbar und der meint es muss weg. Der punkt ist aber, dass wir schon ca.
19 Jahre in dem Haus Wohnen und das Gartenhaus auch schon 15 Jahre da steht! Mir sagte man, dass nach 6 Jahren diese Regelung von mindestens 3 m abstand nicht mehr zutrifft, da es
dann zum Gewohnheitsrecht gehört und somit das gartenhaus da stehen darf! Kann mir das einer bestätigen, der ahnung von der Rechtslage hat?
Gruss & THX