Hallo zusammen!
Mal eine ganz doofe Frage:
Ich bin gerade dabei eine Barwertberechnung für ein Investitionsvorhaben eines Unternehmens durchzuführen, welche Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Jetzt geht es bei der Barwertberechnung ja um Zahlungsvorgänge. Das bedeutet, dass der zu zahlende Investitionsbetrag ja incl. MwSt. zunächst an den Verkäufer zu zahlen ist. Wie verträgt sich das jetzt mit dem Vorsteuerabzug? Wie stellt man das dar? Oder wird das dabei nicht berücksichtigt? Stehe irgendwie auf dem Schlauch. In sämtlichen Fallbeispielen steht einfach ein Betrag. PUNKT. Keine Rede von Brutto oder Netto....
Liebe Grüße,
Kathrin