Studium Start: Bafög Aufnahme Auswahl

  • Hallo!

    Dann leg ich mal gleich mit den Antworten los ;)

    1. Kann man nicht so genau sagen. Manche FHs brauchen nur ein bis zwei Wochen, um die Bescheide zu verschicken, manche auch 3 Wochen. (immer vom Bewerbungsschluss aus gerechnet)
    Mit etwas Glück müsstest du also vor dem 1. August Bescheid bekommen. Andernfalls kannst du ja auch die Zulassungsstelle anrufen, die können oft schon was sagen, auch wenn du noch keine Post hast.
    Hast du deinen Arbeitgeber über deine Pläne informiert? Wenn ja, wird er bestimmt nichts dagegen haben, wenn du die Kündigungsfrist nicht einhalten kannst. Ist dann ja nur ne Formsache, über deine vermutliche Kündigung weiß er dann ja schon Bescheid.

    2. https://www.study-board.de/www.bafoeg-rechner.de

    3. Meistens wird die Hälfte der Plätze nach Durchschnittsnote, und die andere Hälfte nach Wartesemestern vergeben. D.h. du musst nur eines der beiden Kriterien erfüllen.
    Sowas wie einen festgeschriebenen NC gibt es aber an den FHs eigentlich nicht, das schwankt von Jahr zu Jahr, je nachdem wieviele Leute sich bewerben. Wenn also plötzlich total viele Leute dieses Fach studieren wollen, wird die Durchschnittsnote und die Anzahl der Wartesemester, die man braucht, sich ändern. Von daher ist das nur ein ungefährer Anhaltspunkt, falls die Bewerberzahlen usw. einigermaßen konstant bleiben.

    4. Wohngeld kriegst du meines Wissens nur, wenn du Bafög-berechtigt bist. siehe 2.

    Viel Erfolg!

  • Hey Gast!
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  • Hi,

    also, arbeiten wir einmal alles durch:

    Zitat


    1. aufnahmebescheid

    wann bekommt man in der regel von der fh bescheid ob man aufgenommen ist oder nicht? das problem ist, dass ich momentan in einem festen arbeitsverhältnis stehe, d.h. ich muss spätestens am 1. august kündigen. ich kündige logischerweise jedoch nicht bevor ich mir nicht sicher bin das ich aufgenommen bin. ich habe mich direkt bei der fh beworben, nicht über die zvs.

    Genau Angaben kann man leider nicht machen, aber es hat sich herausgestellt, dass die Zulassungsbescheide für den Studienbeginn 1.10., meistens mitte August verschickt werden.

    Zitat


    2. bafög

    habe ich dort gute chancen? meine mutter ist arbeitsunfähig und mein vater frührentner. ich habe ein paar ersparnisse (ca. 7000 euro), muss ich mein konto leerräumen bevor ich bafög beantrage? ich habe gehört, dass anträge abgelehnt werden sobald man finanziell etwas kohle zurückgelegt hat. das geld ist bei mir jedoch für 2 auslandssemester gedacht...und nicht als unterstützung für das gesamte studium

    Umso leerer die Konten sind, umso besser ist es wohl. Einfach mal die einschlägigen Internetseiten dazu durchsehen..

    Zitat


    3. auswahlverfahren

    um es auf den punkt zu bringen, ich habe ein absolut katastrophales fachabi gemacht. an wartesemestern können mir jedoch bereits ca. 10-11 angerechnet werden. der studiengang für den ich mich beworben habe hat einen nc von 2,1 oder 9 wartesemester. heißt das nun das ich mit 10 wartesemestern auf jeden fall einen studienplatz bekomme (auch wenn mein fachabi unter aller sau war)?

    Bleibt es bei den zehn Wartesemestern und hast du diese, dann müssen sie dich auf jeden Fall nehmen, richtig erkannt.

    Zitat


    4. wohngeld

    wie stehen dort die chancen für studenten?

    Wie schon, Studenten sind genauso förderwürdig, hat aber glaub ich was mit Bafög & Co zu tun, lieber einmal beim entsprechenden Amt nachfragen.

    Desweiteren wähle doch beim nächsten mal eine präzisere Betreffzeile. Als registrierter User kannst du sie mit Klick auf Edit bearbeitrn. Danke für's Verständnis.

    Gruß
    Markus

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  • zu bafög:
    du darfst über ein Vermögen von 5200 eur verfügen. die kontenbewegungen werden rückblickend über ein zeitraum von einem halben jahr angeschaut. wenn die sehen, dass du einfach nur geld "schiebst", wird das als betrugsversuch angesehen. muss schon ne gegenleistung dafür erbracht werden. is beschissen, ich weiß, hab das ähnliche problem, hart gespart, aus dem gleichen grund wie du, und nun.. naja *seuftz*

    don't eat the yellow snow

  • Zitat

    Original von mark1234
    danke für eure antworten! sry wegen der betreffzeile, nächstes mal werd ich es besser machen :)

    ich bin irgendwie immernoch etwas skeptisch bzgl. der aufnahme durch wartesemester, ihr sagt wenn 9 gefordert sind muss die fh mich bei 10 oder mehr aufnehmen...ist es dabei denn dann völlig unrelevant was ich für eine durchschnittsnote habe? mein fachabi war leider nicht ganz so toll :/

    ich schätze das beste ist es direkt bei der fh nachzufragen :) ich werd das morgen mal in angriff nehmen.

    Ja, das ist dann ganz egal. Eine *übliche* Regelung ist die Vergabe zu 60% nach der Note und zu 40% nach den Wartesemestern - wenn du über die Note reinkommst sind die Wartesemester irrelevant und andersrum gilt das genauso - wenn du über die Wartesemester reinkommst ist die Note irrelevant. Wir hatten nen NC von 2,3 und es sind durch die Wartesemester ganz viele dabei, die einen Fachabi/Abischnitt nahe der 4 hatten.

    Die Wartesemester-Regelung soll sicherstellen, dass jeder irgendwann mal studieren kann, was er will - er muss halt nur dementsprechend lange warten (wenn man lustig ist, kann man mit 40 anfangen Medizin zu studieren mit nem 4er-Abi - dann hat man wohl genug Wartesemester dafür zusammen ;o))

    Gestern standen wir noch am Abgrund, heute sind wir ein gutes Stück weiter

  • Zitat

    Original von mark1234
    yep danke nochmal, jetzt hab ichs endlich gerallt :D

    ich war etwas durcheinander, da viele von wartesemestern in verbindung mit einer sinkenden durchschnittsnote sprechen...habe dann aber widerum gelesen, dass diese aussagen völliger quatsch sind...da muss man echt erstmal klarkommen :D

    Also es war früher so, dass man sich pro Wartesemester ein Zehntel seines Durchschnittes abziehen konnte. Der Effekt war aber im Endeffekt der gleiche, denn ein Studiengang mit einem sehr hohen NC (also im 2,0er Bereich) hatte dann meistens so um die 12-14 Wartesemester. Aber wie ich gehört habe, gilt jedenfalls für Bayern, gibt es diese Regelung nicht mehr, sondern eben nur noch diese, dass beide getrennt voneinander zu betrachten sind. Aber bei Unsicherheiten einfach einmal anrufen.

    Gruß
    Markus

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