Kann mir jemand bei den Einsendungsaufgaben zu stw01 aufgabe 10 - 13 helfen? Ich hänge jetzt schon seit 5 Tagen daran und komme nicht weiter.
Stw01n aufgabe 10 bis 13
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Antjek -
15. April 2014 um 23:20 -
Erledigt
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Hallo Antjek,
ja, ich glaube ich kann Dir helfen. Schreibe doch mal die Fragen auf. Geht es um selbst. Rechtsanwalt bei 10.; um Angestellten Paul bei 11. ...? Und evtl. die Zahlen und Jahreszahlen dazu, damit wir von den gleichen Aufgaben "reden".
Ich muss noch kurz etwas erledigen und würde mich dann am frühen Nachmittag hier wieder melden.bis dahin, und Kopf hoch, ich helfe Dir!
trollkvinna -
Du bist meine Rettung! Ich rede von genau den Aufgaben ( Version xx8 a 26)
Lg
antje -
Hallo Antje,
nun hast du mir zwar noch nicht die Zahlen/Fakten genannt, aber da ich die Aufgaben vor 2 Monaten gelöst hatte, denke ich mal, dass es die gleichen sind!?
zu 10.
Altersvorsorgeaufwendungen (berufsständisch) 24.000,00 €
Altersvorsorgeaufwendungen (priv. Leibrente) 12.000,00 €
gesamt: 36.000,00 €Höchstbetrag bei Zusammenveranlagung 40.000,00 €
74 % von 36.000,00 € sind anzusetzen 26.640,00 €Die abzugsfähigen Sonderausgaben betragen nach § 10 Abs. 3 EStG 26.640,00 €
So, und nur so viel hatte ich geschrieben und das war okay und volle Punktzahl.
Noch mehr, oder kommst Du nun mit den anderen Aufgaben klar? Bei Aufgabe 12 hatte ich einige rote Kommentare, aber insgesamt für die ganze Arbeit trotzdem die Note 1 bekommen.
trollkvinna
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Super, kannst du mir bei Aufgabe 13 noch mit dem Verlustvortrag helfen?
LG und schon mal vielen Dank! -
und noch mal ein HALLO..
zu 13.
Gewinn aus Gewerbebebtrieb 2010 750.000 €
Verlust aus 2011 kann nur in Höhe von 511.500 € zurückgetragen werden.Gesamtbetrag der Einkünfte 2010 nach Verlustrücktrag: 238.500 €
Nach § 10 d Abs 4 EStG ist der am Schluss des VZ 2011 verbleibende Verlustvortrag gesondert festzustellen:
Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichene
negative Einkünfte - 650.000
vermindert um die nach § 10 d Abs 1 EStG (Verlustrücktrag) 511.500 €
abgezogene BeträgeVerlustvortrag zum 31.12.2011 - 138.500 €
Der nach § 10 d Abs. 2 Satz 1 EStG verbleibende Verlustvortrag beträgt -138.500 €
Gewinn aus 2012 300.000 €
verbleibender Verlustvortrag von 2011 - 138.500 €
Gesamtbetrag der Einkünfte 2012 nach Verlustvortrag: 161.500 €So, ich hoffe, ich konnte Dir helfen!? Falls Du noch Probleme bei 11 oder 12 hast, gib' einfach Bescheid.
Da Nr. 12 der Lehrer korrigiert hat, kann ich Dir auch die korrekte Lösung zukommen lassen.LG
trollkvinna -
Super, wenn ich nicht weiterkomme melde ich mich morgen bei dir!
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Hallo zusammen,
ich hänge bei der Aufgabe 7. Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke und LG