Hallo an alle Bilbu.
Irgendwie stehe ich auf der Leitung. Ich finde hier keinen Ansatz und weiss ehrlich auch nicht was ich hier schreiben soll.
Der JAhresabschluss von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personenhandelsgesellschaften muss der in § 264 Abs. 2 HGB festgelegten Generalnorm entsprechen. Zeigen Sie bitte an je 2 Beispielen, wie das in der Bilanz nach § 266 HGB hinsichtlich
a) der Vermögenslage (Aktiva)
b) der KApitallage (Passiva)
c) der Finanzanlage (Beziehung von Aktiva zu Passiva)
sowie in der GuV nach § 275 Abs. 2 HGB hinsichtlich
d) der Ertragslage
umgesetzt wird.
Vieleicht hat jemand die Lösung meines Problems.
Liane