Hallo,
ich habe hier im ersten Jahr nur 9 Monate angesetzt, da Anschaffungsdatum der 15. war...und dann zählt der Monat doch nicht mehr dazu oder?
VG
BIL05 Aufgabe 3
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Sunshine2013 -
18. März 2014 um 15:39 -
Erledigt
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Hallo,
bei Abschreibungen werden nur ganze Monate angegeben. Anschaffungskosten März werden deshalb natürlich dazu berechnet, deshalb 40.000 €(48.000/12*10 -8.000).
LG Harald
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...ich habe irgendwo gelesen, das wenn das Gut mit Datum < als der 15. des Monats angeschafft wird, der Monat zählt und ab dem 15. des Monats
nicht zählt...und ich hab ja in der Aufgabe genau den 15.03....daher hab ich im ersten Jahr 9 Monate und im 11. Jahr dann die restl. 3 Monate
genommen....
bin mir aber auch unsicher... -
Eine gesetzliche Regelung, hierzu, gibt es meiner Meinung nach nicht. Den einzigen Anhaltspunkt liefert § 7.4 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStR: Die AfA ist vorzunehmen, sobald ein Wirtschaftsgut angeschafft oderhergestellt ist. Ein Wirtschaftsgut ist im Zeitpunkt seiner Lieferung angeschafft.
Das ein Anschaffungsdatum im Monat bestimmt ob abgeschrieben kann oder nicht, davon habe ich noch nicht gehört. Aber vielleicht Du ja mehr?
Ich würde mich auf diese Stelle(§ 7.4 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStR) berufen.LG Harald
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Hallo an alle,
ich bin fertig mit dieser Aufgabe,
wenn Sie Mal Hilfe brauchen, denk an Stoff, melden Sie sich an meiner Adresse : priftijuliana@yahoo.com -