BIL05 Aufgabe 3

  • ...ich habe irgendwo gelesen, das wenn das Gut mit Datum < als der 15. des Monats angeschafft wird, der Monat zählt und ab dem 15. des Monats
    nicht zählt...und ich hab ja in der Aufgabe genau den 15.03....daher hab ich im ersten Jahr 9 Monate und im 11. Jahr dann die restl. 3 Monate
    genommen....
    bin mir aber auch unsicher...

  • Eine gesetzliche Regelung, hierzu, gibt es meiner Meinung nach nicht. Den einzigen Anhaltspunkt liefert § 7.4 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStR: Die AfA ist vorzunehmen, sobald ein Wirtschaftsgut angeschafft oderhergestellt ist. Ein Wirtschaftsgut ist im Zeitpunkt seiner Lieferung angeschafft.
    Das ein Anschaffungsdatum im Monat bestimmt ob abgeschrieben kann oder nicht, davon habe ich noch nicht gehört. Aber vielleicht Du ja mehr?
    Ich würde mich auf diese Stelle(§ 7.4 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStR) berufen.

    LG Harald