Hallo zusammen,
vielleicht ist unter Euch jemand, der oben genanntes Heft schon bearbeitet hat und mir bei der Frage 3 etwas helfen kann? Ich weiß nicht genau, was ich als Antwort schreiben soll, das 40 Punkte bringen könnte?!
Die Frage lautet: Erläutern Sie den Versicherungsort in der Hausratversicherung und (vor diesem Hintergrund) die in den VHB geregelte "Außenversicherung".
Meine bisherige Antwort ist:
Versicherungsort in der Hausratversicherung ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des VN. Hierzu gehören auch Balkone/Terrassen und sogar Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück sowie z.B. Garagen in der Nähe des Versicherungsortes. Ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzte Räume sind allerdings nicht Versicherungsort (§ 10 Ziffer 3 VHB).
Die Außenversicherung gehört nach § 12 VHB ohne besondere Vereinbarung zum Versicherungsschutz. Durch die Außenversicherung wird der Grundsatz, dass der Versicherungsschutz bei vorübergehender Entfernung der versicherten Sache vom Versicherungsort (in der Hausratversicherung also der Wohnung des VN) ruht, aufgehoben. Sie gilt weltweit; allerdings nur bis zu drei Monaten, wobei gewisse Ausnahmen im Hinblick auf z.B. Auszubildende und Wehrpflichtige (§ 12 Ziffer 2 VHB) bestehen. Im Übrigen ist die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung begrenzt auf 10% der Versicherungssumme, höchstens 10.000€.
Reicht das oder muss ich noch mehr schreiben?
Gruß Elfi

VESI 2-XX1-A09 Aufgabe 3
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feuerstein70 -
10. März 2014 um 20:41 -
Erledigt
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Antwort war richtig gewesen, habe heute die Bestätigung erhalten (gab volle Punktzahl). War also doch nicht mehr zu schreiben gewesen...
Gruß Elfi