kann mir irgendjemand bei dem Unterschied zwischen einem gesonderten Feststellungsbescheid und einem gesondert und einheitlichen Feststellungsbescheid auf sie Sprünge helfen??? (Aufgabe 6 i)
Nach § 157 Abs. 2 AO erfolgt die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Veranlagung.
Abweichend von § 157 Abs. 2 AO werden die Besteuerungsgrundlagen durch Feststellungsbescheid gesondert festgestellt, soweit dies in der AO oder sonst in den Steuergesetzen bestimmt ist (§ 179 Abs. 1 AO).
Gesondert: Erzielt eine Einzelperson z.B.
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) oder
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG) oder
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
ist eine gesonderte Feststellung gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO vorzunehmen.
Gesondert und einheitlich: Ist der Gegenstand der gesonderten Feststellung bei der Besteuerung mehreren Personen zuzurechnen, ist die Feststellung nach § 179 Abs. 2 Satz 2 AO gesondert und einheitlich zu treffen.
Gesonderte bzw. gesonderte und einheitliche Feststellungen erfolgen unter den Voraussetzungen des § 180 AO.