Herstellungskosten mit Entwicklungskosten?

  • Hallo Zusammen,

    studiere Steuern und habe grade das Fach ext. Rechnungswesen.

    Dazu habe ich eine Aufgabe zu Herstellungskosten.
    Es werden Maschinen selbst hergestellt. Dazu fallen Entwicklungskosten an. In der AUfgabe steht "an Entwicklungskosten wurden 120000€ aufgewendet."

    So meine Frage:

    Werden Entwicklungskosten immer zu den Herstellungskosten dazu gezählt? Im 255 2a steht ja nur etwas von sebst geschaffenen imma. VG; in dem Fall ist es doch kein immaterieller VG?

    Ich hoffe mir kann jemand dabei helfen??

    Viele Grüße
    Produce

  • § 255 HGB

    Pflicht:
    Materialeinzelkosten
    Fertigungseinzelkosten
    Sondereinzelkosten der Fertigung
    Materialgemeinkosten
    Fertigungsgemeinkosten
    Abschreibungen
    Entwicklungskosten, sofern die Herstellung eines Vermögensgegenstandes sicher ist

    Nach § 255 Abs. 2a HGB sind alle Entwicklungskosten eines selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens als Herstellungskosten zu aktivieren.

    Entwicklungskosten stellen Einzelkosten der Fertigung dar, wenn sie einen ganz konkreten Bezug zum Herstellungsvorgang aufweisen (wie z. B. Aufwendungen für die Entwicklung von Sonderwerkzeugen).
    Ist zum Bilanzstichtag die Vermögensgegenstandseigenschaft nicht erfolgt, geht die Aktivierung der Entwicklungskosten nicht.
    Eine Aktivierung ist nicht erst vorzunehmen, wenn ein selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens vorliegt.

    Da die Maschinen selbst hergestellt werden, müssten die Entwicklungskosten angerechnet werden.


    Gruß
    hape