Bil 05 xx8-U23

  • Hallo Leute,

    ich beginne mich grad mit der Aufgabe 2 zu streiten.....
    Bei den Anschaffungskosten muss man doch von dem Kaufpreis die Mwst. abziehen?! oder aber muss ich das bei den anderen Kosten die da noch kommen auch tun???? :/

    Ich hab nämlich Anschaffungskosten von 4.337.500,00 € raus ?( ?( ?(

    Is das richtig? Kann mir bitte jemand helfen! ;(

    Danke schon mal

  • Hey Gast!
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  • Falls es sich um eine Vorsteuerabzug berechtigten Aktion handelt, ist der Nettorechnungspreis anzusetzen.
    Ist es keine Vorsteuerabzug berechtigten Aktion muss der Bruttopreis angesetzt werden

    Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer auf den Rechnungen an seine Geschäftspartner ausweist.
    Dazu muss der Jahresumsatz über € 17.500 liegen
    Zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet ist aber nur der Endverbraucher.

    In bestimmten Fällen ist kein Abzug von Vorsteuer möglich:

    • ein Gegenstand wird nicht für das Unternehmen, sondern privat für den Unternehmer angeschafft,
    • ein Unternehmer hat nur umsatzsteuerfreie Umsätze,
    • der Unternehmer ist nach § 19 UStG Kleinunternehmer und weist daher auf seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus,
    • die Rechnung ist fehlerhaft ausgestellt

    Gruß
    hape

  • Also in dem Fall musst du das so rechnen:

    Nettoeinkaufspreis
    - Lieferrabatt
    + Transportkosten netto
    + Fundament netto
    + Lärmschutz netto
    + Montage netto
    = 3,9 Mio

    Lesen: § 255 HGB

    Gruß
    Hans