GuV-Rechnung

  • Ich hänge gerade an folgender Aufgabe, da ich nicht weiß, unter welchem Posten die Einstellung in die gesetzliche Rücklage und der Verlustvortrag aus dem Vorjahr in der GuV aufgeführt werden:

    Erstelln Sie die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem handeslrechtlichem Gliederungsschema (Gesamtkostenverfahren) und ermitteln Sie das Rohergebnis, das Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit, den Jahresüberschuss und den Bilanzgewinn.

    1. Umsatzerlöse 800.000
    2. Verminderung des BEstand an fertigen Erzeug. 50.000
    3. Zuführung zum Sonderposten mit Rücklageanteil 40.000
    4. Löhne und Gehälter 250.000
    5. Soziale Abgaben 60.000
    6. Einstellung in die gesetzliche Rücklage 30.000
    7. Materialaufwendungen 100.000
    8. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 10.000
    9. Abschreibungen (Sachanlagen) 80.000
    10. Zinsaufwendungen 5.000
    11. Erträge aus Beteiligungen 15.000
    12. Steuern von Einkommen und Ertrag 90.000

    Vielen Dank schon mal!!!

  • Hallo Bretzel,

    die Zuführung zur gestzlichen Rücklage, Gewinnrücklage, erfolgt immer aus dem versteuerten Gewinn. §275, Abs. 4

    1. Umsatzerlöse 800.000
    2. Verminderung des BEstand an fertigen Erzeug. 50.000
    3. Materialaufwendungen 100.000
    4. Löhne und Gehälter 250.000
    5. Soziale Abgaben 60.000
    6.sonstige betriebl. Aufwendungen (Zuführung Sopo) 40.000
    7. Abschreibungen (Sachanlagen) 80.000
    8. Zinsaufwendungen 5.000
    9. Erträge aus Beteiligungen 15.000
    10. Steuern von Einkommen und Ertrag 90.000.
    = Jahresüberschuss 180

    zu den anderen Posten:

    Die Bewertung des Sopo mit Rücklagenanteil ist nicht so einfach, deswegen einfach mal hier nachschauen

    Einstellung in die gesetzliche Rücklage 30.000 immer aus dem versteuertem Gewinn!!!

    Der Verlustvortrag aus dem Vorjahr 10.000 wird vom Jahresüberschuss zusammen mit den Dotierungen/auflösungen der Rücklagen zum Bilanzgewinn/Verlust verrechnet.

    Lg wastel

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca

  • Vielen Dank Wastel!!

    Man stelle sich mal vor, dass ich vor meinem aufgeschlagenen HGB § 275 gesessen habe und einfach nicht bis Abs. 4 weitergelesen habe sondern nach Abs. 2 aufgehört habe.

    Nach meinem Kenntnisstand habe ich die Sonderposten mit Rücklagenanteil unter sonstige betriebliche Aufwendungen in die GuV gepackt, da ich gelernt habe, dass man sie entweder da ausweist oder im Anhang angeben muss.


    LG
    Britta

  • Ic hab es jetzt so gelöst und bitte wenn mir irgendwer Tipps geben kann ob super oder totaler misst, dann lasst es mich bitte wissen. ?(

    Umsatzerlöse 800.000
    - Verminderung des Bestand an fertigen Erzeug. - 50.000
    3. - Materialaufwendungen -100.000
    = Rohergebnis =650.000
    4. - Löhne und Gehälter - 250.000
    5. - Soziale Abgaben - 60.000
    6. - sonstige betriebl. Aufwendungen - 40.000
    7. -Abschreibungen (Sachanlagen) - 80.000
    = Betriebsergebnis = 220.000
    8. - Zinsaufwendungen - 5.000
    9. +Erträge aus Beteiligungen + 15.000
    = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit = 230.000
    10. - Steuern von Einkommen und Ertrag - 90.000.
    = Jahresüberschuss = 140.000
    – Einstellung in andere Gewinnrücklagen - 30.000
    – Verlustvortrag aus dem Vorjahr - 10.000
    = Bilanzgewinn = 110.000