- Offizieller Beitrag
Orthopäden und Unfallchirurgen begrüßen die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung über die regelhafte Möglichkeit für Patienten, vor einer Operation eine Zweitmeinung einzuholen. „Wir erachten das Recht auf Zweitmeinung als eine wertvolle Qualitätsinitiative. Sie stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt, wenn auf Patientenseite Unsicherheit bei einem Wahleingriff wie etwa einer Hüftendoprothese besteht“, sagt Professor Reinhard Hoffmann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).