18. November 2013 um 16:21 Offizieller Beitrag #1 Kindergeld bekommt man nur, bis das Kind die erste Ausbildung absolviert hat. Nicht so beim dualen Studium, das Berufs- und Hochschulabschluss miteinander verbindet. Da kann der Anspruch länger gelten, entschied ein Gericht.More...