Kindergeld bekommt man nur, bis das Kind die erste Ausbildung absolviert hat. Nicht so beim dualen Studium, das Berufs- und Hochschulabschluss miteinander verbindet. Da kann der Anspruch länger gelten, entschied ein Gericht.
Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.