TKÖ01 Aufgabe 2b Ökologisch oritentiertes Denken am Beispiel der Produktion

  • Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen.

    Für die Frage 2b muss erst die Frage 2a beantwortet werden.

    Die Frage 2a:
    Listen sie die 3 Hauptbereiche der Umweltschutzgesetzgebung auf.

    Meine Antwort:

    • das Wasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz, WHG)
    • das Immissionsschutzrecht (Bundesimmissionsschutzgesetz, BImSchG)
    • das Abfallrecht (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, KrW-/AbfG)

    Nun zur Frage 2b:

    Führen Sie jeweils ein Beispiel dazu an, aus dem wirtschaftlichen oder privaten Sektor.


    Kann mir da jmd helfen?

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  • Guten Tag Fachwirt,

    na doch, ich hab da eine Idee.

    Guck mal, 2a) hast du schon gut hinbekommen. Laut 2b) fehlt nun also noch ein Beispiel pro Antwort von 2a).

    Demnach könntest du als Beispiel das Wasserhaushaltsgesetz nennen, das Mindestanforderungen für das Einleiten von Abwässern vorschreibt. Die Altölverordnung regelt den richtigen Umgang mit (wer hätte es gedacht) Altöl, das Vermischungsverbot mit anderen Abfällen und die Aufbereitung. Das ist im Lernheft relativ kurz und gut beschrieben. Dann noch ein Beispiel für Immissionsschutzrecht, hm ... das gute alt BImSchG und TA-Luft Reinhaltung und TA-Lärm Vermeidung bilden einen Grenzrahmen in dem sich das Unternehmen bewegen muss. Man kann in einem Industriegebiet sicherlich mehr Krach und Dreck machen, als in einem Wohngebiet, da die Vorgaben von Gebiet zu Gebiet variieren.

    Dann mach mal was draus. :) Und lies dir die entsprechenden Abschnitte im Lernheft nochmal durch.

    Gruß
    Hans

  • hallo, erst einmal danke für die tolle Hilfe :)

    ich hab nun folgendes geschrieben:

    Wasserrecht:

    • Das Wasserhaushaltsgetz (WHG) des Bundes regelt die Grundsätze über die Erlaubnis und Bewilligung zur Nutzung der Gewässer. Es legt z.B. Mindestanforderungen für das Einleiten von Abwässern in Gewässer fest oder regelt die Ausbringung von Klärschlämmen. Dieses Gesetz wird durch die Wassergesetze der Bundesländer ergänzt.



    Immissionsschutzrecht:

    • Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde erlassen, um die Bevölkerung vor Luftverschmutzung und Lärm zu schützen. Das BImSchG wird durch zwei technische Anleitungen ergänzt. Zum einen durch die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft und zweitens durch die technische Anleitung zur Vermeidung von Lärm. Diese Anleitungen beinhalten Auflagen zur Begrenzung von Emissionen von Schadstoffen und Lärm durch z.B. Industrieanlagen oder private Heizungsanlagen.



    Abfallrecht:

    • Das Abfallrecht umfasst einige Rechtsverordnungen. Z.B. das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), die Abfallverbringungsverordnung (AbVerG) oder die Verpackungsverordnung (VerpackV). Auch die Altölverordnung gehört dazu und regelt z.B. das Aufbereiten von Altölen zu Grundölen. Weiterhin beinhaltet es ein Vermischungsverbot für PCB- und halogenhaltige Öle.

    meint ihr da fehlt noch was?