Nochmal ich,
gehören Sonderposten mit Rücklagenanteil zu den langfristigen Verbindlichkeiten?
LG
Mandy
Nochmal ich,
gehören Sonderposten mit Rücklagenanteil zu den langfristigen Verbindlichkeiten?
LG
Mandy
Die Position "Sonderposten mit Rücklageanteil" hat Eigenkapitalcharakter.
Sie wird zumindest gemäß § 266 ff HGB vor den Rückstellung gebildet!
Demzufolge kann man hier nicht von Verbindlichkeiten sprechen!
Falls wir es ganz genau nehmen, ist diese Position eine Mischung aus Eigen- und Fremkapital !! Denn durch die Bildung verursacht man eine Steuerstundung!
Ciao