Die Position "Sonderposten mit Rücklageanteil" hat Eigenkapitalcharakter. Sie wird zumindest gemäß § 266 ff HGB vor den Rückstellung gebildet! Demzufolge kann man hier nicht von Verbindlichkeiten sprechen!
Falls wir es ganz genau nehmen, ist diese Position eine Mischung aus Eigen- und Fremkapital !! Denn durch die Bildung verursacht man eine Steuerstundung!