Ich weiß zwar wie die Anschaffungskosten berechnet werden, aber kann mir jmd sagen ob die Aufwendungen für die Versetzung in den Zustand der Betriebsbereitschaft, die Anschaffungsnebenkosten und die nachträglichen Anschaffungskosten mit der Umsatzsteuer in die Anschaffungskosten fließen oder nicht? Bitte wenn möglich erklären warum oder warum nicht. danke
Anschaffungskosten
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Fachwirt2002 -
8. Oktober 2013 um 17:53 -
Erledigt
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Der Anschaffungspreis ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um die Verfügungsgewalt
über den Vermögensgegenstand zu erhalten, im Regelfall der Rechnungspreis.Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten ( § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB ).
Nebenkosten der Anschaffung sind z.B.: Provision, Courtage, Kommissionskosten, Eingangsfrachten,
Transportkosten, Speditionskosten, Rollgelder, Transportversicherungsprämien, Zoll, Lagergelder,
Anfuhrkosten, Abladekosten, Steuern, Abgaben, Notar-, Gerichts- und Registerkosten.Voraussetzung für die Aktivierung ist, dass die Anschaffungsnebenkosten zu den Einzelkosten
rechnen und mit der Anschaffung des Vermögensgegenstands zusammenhängen.
Dienen sie lediglich der Finanzierung der Anschaffung, handelt es sich um sog. Finanzierungskosten.Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Aufwendungen, die geleistet werden, um den Gegenstand
in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen ( § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB ). Hierzu gehören
• Montage-und Fundamentierungskosten,
• Stand- und Rollgelder,
• Abladekosten,
• Gebühren für die Erteilung der Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Anlage,
• Kosten der behördlichen Abnahme.Anlagegegenstände werden betrieblich genutzt. Sie sind daher erst dann betriebsbereit,
wenn sie entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden können. Umlaufgegenstände
werden betrieblich verbraucht, verwertet oder veräußert. Sie sind daher betriebsbereit,
wenn sie den Zustand der Verbrauchbarkeit, der Verwertbarkeit oder der Veräußerbarkeit erreicht haben.Hoffe es hilft etwas
hape -
Nein leider hilft das nicht, die Beschreibung von den ganzen Zusätzen kenne ich bereits und hab auch alles verstanden. Meine Frage ist halt nur wo ich die Umsatzsteuer mitrechnen muss und wo nicht. Der Anschaffungspreis ist ohne UST mit einzurechnen, aber was ist mit z.B. den Anschaffungsnebenkosten und den anderen Aufwendungen?
Hoffe du weißt da weiter... -
Meiner Meinung nach errechnen sich die Anschaffungskosten wie folgt:
Anschaffungspreis /Kaufpreis (ohne USt)
+ Anschaffungsnebenkosten (ohne USt)
+ nachträgliche Anschaffungskosten (ohne USt)
- Anschaffungspreisminderungen (ohne USt)
= zu aktivierende Anschaffungskosten (BG für die Abschreibung)Die Vorsteuer darf nur dann zu den Anschaffungskosten gerechnet werden, wenn der Bilanzierende nicht zum Abzug dergleichen gemäß § 15 UStG berechtigt ist.
Die Umsatzsteuer wird bei der Berechnung der Anschaffungskosten nicht berücksichtigt, da es sich bei ihr um einen so genannten durchlaufenden Posten handelt, sofern der Bilanzierende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Schau auch mal §9b EStG für die Steuerbilanz
§ 253 HGB, § 254 HGB, § 7 EStGGruß
hape -
Super danke
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Ich habe da noch eine Frage, muss ich beim dynamischen Verschuldungsgrad auch die Zinsen für die Bankkredite mitrechnen?