SGD STW02 AA9-A28 Aufgabe 2+3

  • Hallo zusammen,

    mir fehlt bei den beiden Aufgaben irgendwie der richtige Ansatz/Einstieg :confused: Habt ihr vielleicht eine Idee? Kämpfe schon länger mit dem Heft und bin froh, wenn ich es durch habe :)
    Vielleicht hat jemand das Heft schon bewertet zurück und könnte mir eine Teillösung (z.B. Beispiel für den Bäckermeister aus Aufgabe 2 oder den Unternehmer C aus Aufgabe 3) geben.

    Aufgabe 2:
    Bäckermeister B hat in Mainz eine Bäckerei. Außerdem ist er Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses in Mainz.
    Im Kj. 2011 erwarb K das Haus für 238.000 €. K will das Haus selbst bewohnen. Makler M aus Koblenz vermittelte den Kauf des Hauses Anfang November, er stellte dafür dem Erwerber mit Datum vom 15.11.2011 den Betrag von 11.900 € in Rechnung. An dem von K vereinbarten Notartermin am 15.11.2011 wurde vor dem Notar N in Frankfurt der Kaufvertrag abgeschlossen. Danach ging Besitz, Nutzen und Lasten am gleichen Tag über. Am 05.01.2012 erfolgte die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Der Notar N stellte am 01.12.2011 für seine Tätigkeit 3.000 € in Rechnung.
    Nehmen Sie aus umsatzsteuerlicher Sicht zu allen Beteiligten in dem Fall Stellung. Gehen Sie dabei auch auf die Unternehmereigenschaft, Umfang des Unternehmens, Art der Leistung, Ort, Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Steuerentstehung etc. ein. Geben Sie mit den Begründungen auch die umsatzsteuerlichen Vorschriften an.

    Aufgabe 3:
    C betreibt im Inland einen Neuwagenhandel. Er erwirbt vom Hersteller O Kraftfahrzeuge und veräußert diese an verschiedene Händler.
    Am 12.01.2012 erwirbt C vom Hersteller O einen Pkw. Mit Übergabe des Pkw am gleichen Tag erhält er eine Rechnung über 20.000 € zuzüglich 3.800 € USt. Den Gesamtbetrag von 23.800 € zahlt er am 10.02.2012 an O.
    C verkauft den Pkw am 15.02.2012 an den Regionalhändler D für 20.500 € zuzüglich 3.895 € USt. D erhält die Rechnung am 02.03.2012 von C und zahlt am gleichen Tag den Kaufpreis per Überweisung.
    D verkauft am 04.04.2012 den Pkw an den Privatmann P für 22.500 € zuzüglich 4.275 € USt. P zahlt den Kaufpreis am gleichen Tag bar.
    P ist von den Qualitäten seines Pkw nicht sonderlich begeistert, daher verkauft er am 15.06.2012 den Pkw an den Gebrauchtwagenhändler G für 22.000 €. G gelingt des bereits am nächsten Tag den Pkw für 23.000 € an den pensionierten Lehrer L zu verkaufen.
    Alle im Sachverhalt genannten Unternehmer geben monatliche Voranmeldungen ab.
    Geben Sie bitte an, für welchen VAZ die einzelnen Personen welche USt bzw. welche Vorsteuer anzumelden haben. Unterstellen Sie dabei, dass alle Unternehmer außer den im Sachverhalt genannten keine weiteren Geschäftsvorfälle hatten.
    Begründen Sie alle Entscheidungen unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften.

    Vielen Dank und

    Grüße

  • Hey Gast!
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  • Hi Annika,

    der Bäckermeister aus Aufgabe B ist erstmal Gewerbetreibender. K würde ich als Privatmann betrachten, steht ja nix über irgend ein Gewerbe das K betreiben würde. Die Hauskaufaktion ist steuerfrei. M als Makler erbringt dann eine sonstige Leistung, die natürlich der Steuer unterliegt. Da man ein Haus/Grundstück nicht wirklich bewegen kann, ist der Ort eben da wo das Häuslein steht - in unserem Fall Mainz. Ebenso dann die Geschichte mit N, der ist ja als Freiberufler auch ein Unternehmer und das Haus bleibt Haus und unbeweglich. So, dann guckst du dir die ganzen Datumsangaben mal an und legst die Soll-Besteuerung zu Grunde, damit du die Voranmeldezeiträume deuteln kannst. Das ganze musst du noch mit Paragraphen ausschmücken, sonst sind deine Erklärungen -auch wenn sie richtig sind - nicht nachzuvollziehen!

    Für Aufgabe 3 musst du nur gucken: Wer kauft wann was von wem in welchem Monat. Dabei sind Einzelheiten wie: Privatmann, Unternehmer, Tag des Erhaltens der Rechnung usw. wichtig. Ist nicht so schwer! Kleiner Tipp: Differenzbesteuerung kommt auch vor!

    Habe mich mit den beiden Aufgaben auch etwas schwer getan, da man auch nirgends Lösungsansätze findet (jedenfalls hab ich nichts gefunden :)). Im Endeffekt aber alles halb so wild.

    Im Internet gibt es auch online-Gesetzesbücher, die machen die Paragraphensucherei um einiges erträglicher.

    Gruß
    Hans